Ein "Landeskind", das ist jemand, der seinen Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz hat. Und ein Landeskind darf in Rheinland-Pfalz auch künftig gebührenfrei studieren. Alle anderen, die Nicht-Landeskinder, müssen bezahlen, und zwar 500 Euro pro Semester. So steht's im Entwurf für das "Landesgesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften", das der Landtag in Mainz mit der absoluten Mehrheit der SPD wohl verabschieden wird - obwohl das Gesetz bizarre Folgen hat:
Ein Abiturient aus Wiesbaden beispielsweise, der dort bei seinen Eltern wohnt und im 20 Minuten entfernten Mainz studieren möchte, müsste zahlen - weil er eben ein hessisches Landeskind ist. Eine luxemburgische Abiturientin hingegen könnte auch in Zukunft an der Universität in Trier, also eine halbe Autostunde von zuhause entfernt, gebührenfrei studieren, weil sie als EU-Ausländerin dank höherstehender europarechtlicher Bestimmungen von der Campus-Maut befreit wäre.
Rund 45.000 Studierende an den rheinland-pfälzischen Universitäten sind derzeit nicht im Land gemeldet. Wenn die nun alle 500 Euro pro Semester zahlen, dann macht das im Jahr 45 Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen, die vollständig den Hochschulen zur Verfügung gestellt werden sollen. Das deutlich bessere Geschäft macht das Land aber, wenn alle bisherigen Nicht-Landeskinder ihren Hauptwohnsitz nach Rheinland-Pfalz verlegen, um die Studiengebühr zu vermeiden: Denn für jeden Einwohner bekommt Rheinland-Pfalz aus dem Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern 2.000 Euro jährlich - macht bei 45.000 potenziellen Neu-Landeskindern also 90 Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen für den Landeshaushalt.
Jedenfalls solange, bis das Verfassungsgericht über die Regelung entschieden hat. Und die erste Klage kommt bestimmt. Bald. Denn selbst der Wissenschaftliche Dienst des Landtags mag in einem juristischen Gutachten nicht ausschließen, dass die neue Landeskinderregelung gegen den Gleichheitsgrundsatz und damit gegen das Grundgesetz verstößt.
Ein Abiturient aus Wiesbaden beispielsweise, der dort bei seinen Eltern wohnt und im 20 Minuten entfernten Mainz studieren möchte, müsste zahlen - weil er eben ein hessisches Landeskind ist. Eine luxemburgische Abiturientin hingegen könnte auch in Zukunft an der Universität in Trier, also eine halbe Autostunde von zuhause entfernt, gebührenfrei studieren, weil sie als EU-Ausländerin dank höherstehender europarechtlicher Bestimmungen von der Campus-Maut befreit wäre.
Rund 45.000 Studierende an den rheinland-pfälzischen Universitäten sind derzeit nicht im Land gemeldet. Wenn die nun alle 500 Euro pro Semester zahlen, dann macht das im Jahr 45 Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen, die vollständig den Hochschulen zur Verfügung gestellt werden sollen. Das deutlich bessere Geschäft macht das Land aber, wenn alle bisherigen Nicht-Landeskinder ihren Hauptwohnsitz nach Rheinland-Pfalz verlegen, um die Studiengebühr zu vermeiden: Denn für jeden Einwohner bekommt Rheinland-Pfalz aus dem Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern 2.000 Euro jährlich - macht bei 45.000 potenziellen Neu-Landeskindern also 90 Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen für den Landeshaushalt.
Jedenfalls solange, bis das Verfassungsgericht über die Regelung entschieden hat. Und die erste Klage kommt bestimmt. Bald. Denn selbst der Wissenschaftliche Dienst des Landtags mag in einem juristischen Gutachten nicht ausschließen, dass die neue Landeskinderregelung gegen den Gleichheitsgrundsatz und damit gegen das Grundgesetz verstößt.