Das geht aus einer Verordnung der Bundesregierung hervor, die vom Bundestag gebilligt wurde. Darin heißt es, die bisherige Regelung ohne Obergrenze senke den Anreiz bei Industriekunden, zu preisgünstigeren Energielieferanten zu wechseln. Bei Unternehmen, die bisher einen Entlastungsbetrag von über zwei Millionen Euro erhalten haben, wird damit die staatliche Unterstützung auf ein individuell zu errechnendes Maximum begrenzt.
Für Großverbraucher war die Gas- und Wärmepreisbremse bereits im Januar eingeführt worden. Damit soll die finanzielle Belastung durch die gestiegenen Energiekosten gedämpft werden. Die jetzt beschlossene Änderung war im Vorfeld von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) scharf kritisiert worden. Sie warnte vor einer übermäßigen Belastung von Unternehmen, die wegen langfristiger Lieferverträge zu keinem günstigeren Anbieter wechseln könnten.
Diese Nachricht wurde am 17.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.