
Das entschied das Oberlandesgericht Köln in einem Berufungsverfahren. Es untersagte dem Axel-Springer-Verlag bestimmte Äußerungen. Der Kölner Kardinal Woelki war juristisch gegen die Artikel vorgegangen und hatte dabei auf sein Persönlichkeitsrecht verwiesen. Unter anderem ging es um einen Online-Bericht von "Bild" über einen Pfarrer, den Woelki zum stellvertretenden Düsseldorfer Stadtdechanten befördert hatte, und der mit einem 16 Jahre alten Prostituierten Sex hatte. Das Gericht wertete mehrere "Bild"-Äußerungen in diesem Zusammenhang als unzulässig, ebenso solche zu einem Vertuschungsverdacht im Umgang mit mutmaßlichen Missbrauchsfällen im Erzbistum. In beiden Verfahren wurde eine Revision ausgeschlossen. Das Erzbistum begrüßte die Entscheidung. Der Springer-Verlag erklärte dagegen, man sehe sich vom Gericht in der Auffassung bestätigt, dass die Berichterstattung größtenteils zutreffend gewesen sei.
(AZ: 15 U 120/22 & 15 U 131/22).
Diese Nachricht wurde am 16.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.