
Die Richter begründeten ihr Urteil mit der Entstehungsgeschichte des 14. Verfassungszusatzes und einem Grundsatzurteil des Supreme Court aus dem Jahr 1898. Im 14. Verfassungszusatz heißt es: "Alle Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert sind und deren Gerichtsbarkeit unterstehen, sind Bürger der Vereinigten Staaten."
Zudem betonten die Richter, dass Begriffe wie "rechtmäßig" oder "vorübergehend", auf die sich Trump in seiner Anordnung zur Änderung des Geburtsrechts gestützt habe, im Verfassungstext gar nicht vorkämen. Und zwar aus einem einfachen Grund: Sie spielten keine Rolle. Das Geburtsrecht gilt seit 1868.
Sammelklage gegen Trump-Regierung
Dass Trumps Anordnung bislang nicht in Kraft trat, lag an Blockaden unterer Instanzen. Mehrere Organisationen hatten eine Sammelklage gegen die Trump-Regierung eingereicht. Der Präsident wollte das Geburtsrecht unter anderem für Kinder, deren Eltern nur auf Zeit oder ohne gültige Aufenthaltspapiere in den USA sind, abschaffen. Dies sollte auch für Babys von Asylsuchenden, ausländischen Studenten, Touristen oder Ausländern, die von Firmen auf Zeit in die USA versetzt wurden, gelten.
Supreme Court billigt Ausschluss von Transgender-Athletinnen
Der Oberste Gerichtshof billigte dagegen die Gesetze zweier Bundesstaaten, durch die Transgender-Mädchen und -Frauen der Beitritt zu weiblichen Sportmannschaften an Schulen und Universitäten verboten wird. Nach Ansicht der Richter verstoßen die Verbote in Idaho und West Virginia weder gegen die Verfassung noch gegen ein Bundesgesetz, das Geschlechterdiskriminierung im Bildungswesen verbietet. Beide Staaten werden von Republikanern regiert. Das mehrheitlich konservativ besetzte Gericht hatte bereits im vergangenen Jahr Urteile zum Nachteil von Transgender-Personen gefällt.
Unklar ist, wie sich der neue Richterspruch auf die Gesetzgebung in demokratisch regierten Bundesstaaten wie Kalifornien oder Connecticut auswirkt. Dort ist es Transgender-Athleten erlaubt, entsprechend ihrer Geschlechtsidentität an Wettkämpfen teilzunehmen. Dagegen sind bereits mehrere Klagen anhängig.
Diese Nachricht wurde am 30.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
