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Altkanzler-Privilegien
Oberverwaltungsgericht Berlin weist Berufung des ehemaligen Kanzlers Schröder ab

Altkanzler Schröder ist vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg damit gescheitert, ein eigenes vom Staat bezahltes Büro durchzusetzen.

    Berlin: Altkanzler Gerhard Schröder (SPD, l) steht neben seinem Anwalt im Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg vor Beginn des Prozesses um den Verlust seines Büros im Bundestag.
    Altkanzler Gerhard Schröder (l) und sein Anwalt im Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Andreas Rabenstein/dpa)
    Der SPD-Politiker habe keinen Anspruch darauf, teilte das Gericht mit. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
    Schröder hatte gegen den Beschluss des Haushaltsausschusses geklagt, sein Büro im Bundestag stillzulegen. Bereits ein Urteil in erster Instanz stellte daraufhin fest, der Altkanzler nehme keine Verpflichtungen mehr im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit wahr. Dagegen legte Schröder Berufung ein.
    Die Ampel-Koalition hatte die Bezahlung von Büros für frühere Bundeskanzler im Frühjahr 2022 neu geregelt.
    Diese Nachricht wurde am 06.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.