
Der SPD-Politiker habe keinen Anspruch darauf, teilte das Gericht mit. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Schröder hatte gegen den Beschluss des Haushaltsausschusses geklagt, sein Büro im Bundestag stillzulegen. Bereits ein Urteil in erster Instanz stellte daraufhin fest, der Altkanzler nehme keine Verpflichtungen mehr im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit wahr. Dagegen legte Schröder Berufung ein.
Die Ampel-Koalition hatte die Bezahlung von Büros für frühere Bundeskanzler im Frühjahr 2022 neu geregelt.
Diese Nachricht wurde am 06.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.