
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte das von der Polizei ausgesprochene Verbot und dessen Billigung durch das Verwaltungsgericht. Der Beschluss ist unanfechtbar. In der Begründung des Verbots hieß es, es bestehe die unmittelbare Gefahr, dass es unter anderem zu volksverhetzenden, antisemitischen Ausrufen sowie zu Einschüchterungen und Gewalttätigkeiten kommen könnte. Die Polizei verwies dabei auf Erfahrungen aus vergangenen Jahren. Das Verbot gilt auch für sogenannte Ersatzveranstaltungen bis einschließlich morgen.
Diese Nachricht wurde am 20.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.