Das teilte der Senat nach Abschluss der mündlichen Verhandlung mit. Die AfD wehrt sich dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt recht gegeben.
Wie der niedersächsische Landesverfassungsschutz mitteilte, bleibt die AfD in dem Bundesland Verdachtsobjekt. Die bisherige Einstufung sei um zwei Jahre verlängert worden. Zur Begründung wurde angeführt, es bestünden weiterhin Anhaltspunkte für den Verdacht, dass es sich beim AfD-Landesverband um eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung handele.
Diese Nachricht wurde am 07.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.