
Das entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom März 2022. Mit dem Urteil darf der Verfassungsschutz die Partei weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Außerdem kann die AfD im jährlichen Verfassungsschutzbericht auftauchen. Das Oberverwaltungsgericht ließ keine Revision gegen das Urteil zu. Die Partei hat aber die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag auf Zulassung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu stellen.
Die AfD hatte sich in mehreren Berufungsverfahren in Münster dagegen gewehrt, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten AfD-"Flügel" sowie die Jugendorganisation Junge Alternative als extremistischen Verdachtsfall führt.
Diese Nachricht wurde am 13.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
