
Das entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom März 2022. Die AfD habe keinen Anspruch auf Unterlassung der Beobachtung durch den Verfassungsschutz, hieß es in der Urteilsbegründung. Für das Vorgehen des Bundesamtes lägen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte vor. Folglich müsse es die AfD hinnehmen, dass nachrichtendienstliche Mittel gegen sie angewendet würden. Bundesinnenministerin Faeser sagte in Berlin, das Urteil zeige, dass Deutschland eine wehrhafte Demokratie sei.
Das Oberverwaltungsgericht ließ keine Revision gegen das Urteil zu. Die Partei hat aber die Möglichkeit, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzureichen. AfD-Bundesvorstandsmitglied Reusch teilte bereits mit, dass die AfD in die nächste Instanz gehen werde.
Die Partei hatte sich in mehreren Berufungsverfahren in Münster dagegen gewehrt, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten AfD-"Flügel" sowie die Jugendorganisation Junge Alternative als extremistischen Verdachtsfall führt. Mit dem heutigen Urteil wurden alle Klagen der AfD abgewiesen.
(Az: 5 A 1216/22, 5 A 1217/22 und 5 A 1218/22).
Diese Nachricht wurde am 13.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.