
Die Deutsche Rentenversicherung hatte nach einer Betriebsprüfung eine Nachzahlung von rund 58.000 Euro verlangt. Dagegen klagte der Mann ohne Erfolg, wie das Gericht in Celle mitteilte. Der Obstbauer führt demnach einen Betrieb für Apfelanbau, in dem er seine Erntehelfer formal ganzjährig beschäftigte. Zugleich ist er an einem Erdbeerhof beteiligt, auf dem er die Helfer von Mai bis Juli einsetzt. Auf den Lohn dieser Arbeit zahlte er keine Sozialversicherungsbeiträge. Aus seiner Sicht handelte es sich dabei um eine "zeitgeringfügige Aushilfstätigkeit". Nach Auffassung der Sozialrichter darf es einen solchen "koordinierten Beschäftigtentausch" aber nicht geben. Die Beitragspflicht müsse für die gesamte Tätigkeit gelten.
Auch sei durch den Entzug der Zahlungen für rund ein Drittel des Jahreseinkommens die Gefahr der Altersarmut für die Erntehelfer hingenommen worden.
(Az: L 2 BA 59/23).
Diese Nachricht wurde am 05.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.