Landtagswahl
ÖDP scheitert in Thüringen mit Klage gegen Fünf-Prozent-Hürde

Die Ökologisch-Demokratische Partei ist in Thüringen mit einer Klage gegen die Fünf-Prozent-Hürde gescheitert.

    Ein Schild vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof weist auf den Sitz des Gerichts in Weimar hin.
    Verfassungsrichter: Fünf-Prozent-Klausel hat Bestand (Martin Schutt/dpa)
    Der Verfassungsgerichtshof in Weimar wies einen Antrag ab, mit dem die ÖDP den Landtag verpflichten wollte, die Sperrklausel abzuschaffen oder zumindest abzusenken. Der Antrag sei unzulässig, entschieden die Richterinnen und Richter. Die Fünfprozenthürde sei Bestandteil der Landesverfassung. Der Landtag sei nicht verpflichtet, die Klausel zu ändern.
    Bei Landtags- und Bundestagswahlen gelten sogenannte Sperrklauseln. Nur Parteien, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, werden bei der Sitzverteilung berücksichtigt. Bei der Landtagswahl in Thüringen im vergangenen Jahr erhielt die ÖDP 0,2 Prozent der Zweitstimmen.
    [Az. VerfGH 15/24]
    Diese Nachricht wurde am 14.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.