Einen Warnschuss könnte man ihn nennen, den neuerlichen Brief der EU-Wettbewerbskommission. Dabei wird in Brüssel nicht das grundsätzliche Recht der Mitgliedsstaaten angetastet, den öffentlich-rechtlichen Programmauftrag zu definieren. Vielmehr fordert der Sprecher der EU-Kommission, Jonathan Todd, vor allem eins:
" Es ist ein ehernes Prinzip, dass öffentliche Gelder nachvollziehbar verwendet werden, damit die Steuerzahler sehen können, ob diese Gelder auch sinnvoll ausgegeben werden. "
Im Visier der Brüsseler Wettbewerbshüter steht diesmal die Finanzierung von Sportrechten und der neuen Mediendienste, wie die Verträge mit Mobilnetzbetreibern. Für die EU-Kommission scheint klar: Würden kommerzielle Ziele verfolgt, dann handele es sich um wettbewerbsverzerrende Beihilfen, so Jonathan Todd:
" Solange es keine Einigung über die Rolle und so lange es keine Transparenz über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt, ist es für die EU-Kommission unmöglich festzustellen, ob es Quer-Subventionen gibt und dass mit dem Geld, das angeblich für öffentliche Aufgaben verwendet wird, nicht auch kommerzielle Ziele verfolgt und damit die Wettbewerbsbedingungen verzerrt werden. "
Von Beihilfe und damit von Wettbewerbsverzerrung kann keine Rede sein, sagt dagegen die ARD-Lobbyistin in Brüssel, Verena Wiedemann:
" Wir werden sehr genau in Deutschland geprüft, von unabhängigen Instanzen, ständig, müssen Rechenschaft ablegen, und das ganze ist öffentlich zugänglich, das heißt, wir sind vollkommen transparent. Der Eindruck, dass die Finanzierung nicht transparent wäre, ist einfach falsch. "
Was die Sportrechte betrifft, befürchten deutsche Medienpolitiker eine Deckelung bei künftigen Vertragsverhandlungen. Dabei fordert die EU-Kommission auch hier vor allem Transparenz sagt Kommissions-Sprecher Jonathan Todd:
" Es gehört nicht zu den Aufgaben der EU-Kommission, der deutschen Regierung oder den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorzuschreiben, wie viel Geld sie für Sportrechte ausgeben sollen. Wenn die zuständigen Behörden entscheiden, dass es zur Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört, eine bestimmte Anzahl von Sportübertragungen anzubieten, dann ist das ihre Sache. Wir wollen verhindern, dass die Rechte nur deswegen gekauft werden, damit kein anderer sie kaufen kann. "
Besonders bei Sportrechten ist die Exklusivität von entscheidender Bedeutung - das spiegeln die steigenden Marktpreise für Fußballrechte oder olympische Spiele wider. Die EU-Kommission befürchtet, dass die öffentlich-rechtlichen Sender diese Preise beim Feilschen um die Rechte mit Gebührengeldern weiter in die Höhe treiben und damit den freien Wettbewerb behindern. Doch ARD Lobbyistin Verena Wiedemann hält auch hier die nötige Transparenz bereits für gegeben:
" Wir dürfen natürlich nicht mit unserem Gebührengeld den Markt tatsächlich leerkaufen und viel höhere Preise zahlen, als es der Markt tatsächlich hergibt. Aber auch das können wir belegen, dass wir uns hier vollkommen nach dem Marktgeschehen verhalten. "
Weitaus größere Sorgen macht sich Verena Wiedemann über die Zukunft der Verbreitung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Für sie steht fest: Die Grundversorgung muss auch in der digitalen Informationsgesellschaft gewährleistet sein. Öffentlich-rechtliches Fernsehen also auch übers Handy oder übers Internet, so Verena Wiedemann:
" Zweifel scheint die Kommission aber zu haben, dass unser öffentlich-rechtlicher Rundfunkauftrag 1 zu 1 in die digitale Welt überführt wird. Wenn uns das aber nicht gelingt, auch auf europäischer Ebene deutlich zu machen, dann besteht aus unserer Sicht die Gefahr, dass wir immer weniger von den Bürgern wahrnehmbar werden."
Bis zum 18. April haben die deutsche Bundesregierung und die Länderregierungen jetzt Zeit, auf das Brüsseler Schreiben zu antworten - Danach werden beide Seiten über eine gütliche Einigung diskutieren. Sollte das nicht gelingen, dann könnte die EU-Wettbewerbsbehörde das letzte Mittel wählen: Den Gang vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.
" Es ist ein ehernes Prinzip, dass öffentliche Gelder nachvollziehbar verwendet werden, damit die Steuerzahler sehen können, ob diese Gelder auch sinnvoll ausgegeben werden. "
Im Visier der Brüsseler Wettbewerbshüter steht diesmal die Finanzierung von Sportrechten und der neuen Mediendienste, wie die Verträge mit Mobilnetzbetreibern. Für die EU-Kommission scheint klar: Würden kommerzielle Ziele verfolgt, dann handele es sich um wettbewerbsverzerrende Beihilfen, so Jonathan Todd:
" Solange es keine Einigung über die Rolle und so lange es keine Transparenz über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt, ist es für die EU-Kommission unmöglich festzustellen, ob es Quer-Subventionen gibt und dass mit dem Geld, das angeblich für öffentliche Aufgaben verwendet wird, nicht auch kommerzielle Ziele verfolgt und damit die Wettbewerbsbedingungen verzerrt werden. "
Von Beihilfe und damit von Wettbewerbsverzerrung kann keine Rede sein, sagt dagegen die ARD-Lobbyistin in Brüssel, Verena Wiedemann:
" Wir werden sehr genau in Deutschland geprüft, von unabhängigen Instanzen, ständig, müssen Rechenschaft ablegen, und das ganze ist öffentlich zugänglich, das heißt, wir sind vollkommen transparent. Der Eindruck, dass die Finanzierung nicht transparent wäre, ist einfach falsch. "
Was die Sportrechte betrifft, befürchten deutsche Medienpolitiker eine Deckelung bei künftigen Vertragsverhandlungen. Dabei fordert die EU-Kommission auch hier vor allem Transparenz sagt Kommissions-Sprecher Jonathan Todd:
" Es gehört nicht zu den Aufgaben der EU-Kommission, der deutschen Regierung oder den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorzuschreiben, wie viel Geld sie für Sportrechte ausgeben sollen. Wenn die zuständigen Behörden entscheiden, dass es zur Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört, eine bestimmte Anzahl von Sportübertragungen anzubieten, dann ist das ihre Sache. Wir wollen verhindern, dass die Rechte nur deswegen gekauft werden, damit kein anderer sie kaufen kann. "
Besonders bei Sportrechten ist die Exklusivität von entscheidender Bedeutung - das spiegeln die steigenden Marktpreise für Fußballrechte oder olympische Spiele wider. Die EU-Kommission befürchtet, dass die öffentlich-rechtlichen Sender diese Preise beim Feilschen um die Rechte mit Gebührengeldern weiter in die Höhe treiben und damit den freien Wettbewerb behindern. Doch ARD Lobbyistin Verena Wiedemann hält auch hier die nötige Transparenz bereits für gegeben:
" Wir dürfen natürlich nicht mit unserem Gebührengeld den Markt tatsächlich leerkaufen und viel höhere Preise zahlen, als es der Markt tatsächlich hergibt. Aber auch das können wir belegen, dass wir uns hier vollkommen nach dem Marktgeschehen verhalten. "
Weitaus größere Sorgen macht sich Verena Wiedemann über die Zukunft der Verbreitung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Für sie steht fest: Die Grundversorgung muss auch in der digitalen Informationsgesellschaft gewährleistet sein. Öffentlich-rechtliches Fernsehen also auch übers Handy oder übers Internet, so Verena Wiedemann:
" Zweifel scheint die Kommission aber zu haben, dass unser öffentlich-rechtlicher Rundfunkauftrag 1 zu 1 in die digitale Welt überführt wird. Wenn uns das aber nicht gelingt, auch auf europäischer Ebene deutlich zu machen, dann besteht aus unserer Sicht die Gefahr, dass wir immer weniger von den Bürgern wahrnehmbar werden."
Bis zum 18. April haben die deutsche Bundesregierung und die Länderregierungen jetzt Zeit, auf das Brüsseler Schreiben zu antworten - Danach werden beide Seiten über eine gütliche Einigung diskutieren. Sollte das nicht gelingen, dann könnte die EU-Wettbewerbsbehörde das letzte Mittel wählen: Den Gang vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.