
Grimm ist auch Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Sie sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, die Formel könnte in Zukunft sein: Nehme die Lebenserwartung um ein Jahr zu, so würden zwei Drittel des zusätzlichen Jahres der Erwerbsarbeit zugeschlagen und ein Drittel dem Ruhestand. Ausnahmen müsste es bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen geben. Das gesetzliche Renteneintrittsalter werde aktuell bis 2031 auf 67 Jahre erhöht. Dabei könne es aber nicht bleiben.
Bundeskanzler Scholz hatte zuletzt ein höheres Renteneintrittsalter abgelehnt.
Diese Nachricht wurde am 13.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.