Mit dem Fall des geständigen Radprofis Bernhard Kohl hat es ein Umdenken in Österreich gegeben, sodass die Politik die Notwendigkeit sah, einen eigenständigen Straftatbestand für Betrugsvergehen ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Dabei sollen Fälle als Offizialdelikt verfolgt werden, in denen eine Schaden von mehr als 100 Euro entsteht.
Ein wesentliches Ziel sei vor allem den staatlichen Ermittlungsbehörden die Möglichkeit zu eröffnen, bei Verdachtsfällen von Betrug durch beispielsweise Doping konkrete Schritte wie Telefonabhören oder Hausdurchsuchungen zu veranlassen. So sollen kriminelle Doping-Netzwerke noch besser aufgespürt werden. Bisher fehlten oft die Ermittlungsansätze.
Im Gespräch mit Jessica Sturmberg erläutert Gernot Schaar, Vorsitzender der Rechtskommission der österreichischen Antidopingagentur, warum das österreichische Parlament diesen Schritt beschlossen hat und welche konkreten Auswirkungen dies für die Antidopingpolitik hat.
Sie können das Interview bis mindestens zum 12.5.2010 in unserem Audio-on-Demand-Angebot als MP3-Datei nachhören.
Ein wesentliches Ziel sei vor allem den staatlichen Ermittlungsbehörden die Möglichkeit zu eröffnen, bei Verdachtsfällen von Betrug durch beispielsweise Doping konkrete Schritte wie Telefonabhören oder Hausdurchsuchungen zu veranlassen. So sollen kriminelle Doping-Netzwerke noch besser aufgespürt werden. Bisher fehlten oft die Ermittlungsansätze.
Im Gespräch mit Jessica Sturmberg erläutert Gernot Schaar, Vorsitzender der Rechtskommission der österreichischen Antidopingagentur, warum das österreichische Parlament diesen Schritt beschlossen hat und welche konkreten Auswirkungen dies für die Antidopingpolitik hat.
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