
Österreichs Kanzler Nehammer kündigte eine Nichtigkeitsklage gegen das Gesetz beim Europäischen Gerichtshof an. Die konservative Kanzlerpartei ÖVP will zudem strafrechtlich gegen Klimaschutzministerin Gewessler vorgehen. Generalsekretär Stocker kündigte eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs an. Durch ihre Zustimmung zum EU-Renaturierungsgesetz habe Gewessler Verfassungsrecht gebrochen. Die ÖVP argumentiert, dass Gewessler an einen Einspruch der österreichischen Bundesländer gegen das EU-Gesetz gebunden sei.
Gewessler meint indes, dass es mit dem Ausstieg der Wiener Landesregierung keine einheitliche Meinung der Bundesländer mehr gegeben habe. Damit sei das Veto gegen das EU-Gesetz aufgehoben.
Diese Nachricht wurde am 17.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.