
Für die Vorlage gab es eine breite Mehrheit. Künftig gilt für Pistolen und Revolver ein Mindestalter von 25 statt 21 Jahren, für Gewehre wurde das Mindestalter von 18 auf 21 Jahre heraufgesetzt. Waffenbesitzer müssen sich künftig fünf Jahre nach ihrem Erstantrag einer weiteren psychologischen Untersuchung unterziehen.
Ein 21-Jähriger hatte im Juni an seiner früheren Schule in Graz zehn Menschen erschossen und zahlreiche weitere Menschen verletzt. Der Angreifer nahm sich anschließend das Leben. Für Diskussionen hatte gesorgt, dass der Amokschütze Jahre vor der Tat bei der Musterung zum Bundesheer als psychisch instabil aufgefallen und für nicht-tauglich befunden worden war.
Diese Nachricht wurde am 24.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.