
Es müsse untersucht werden, wie es sein könne, dass ein 21-Jähriger Kurz- und Langwaffe besitzt, sagte Van der Bellen laut einem Bericht der Presseagentur APA.
Ein Österreicher hatte am Vortag in seiner ehemaligen Schule in Graz neun Jugendliche, eine Lehrerin und sich selbst getötet. Er war mit einer Schrotflinte und einer Faustfeuerwaffe bewaffnet, die er nach Angaben der Polizei legal besaß. In Österreich ist für den Erwerb von Faustfeuerwaffen eine behördliche Genehmigung nötig, für Büchsen und Schrotflinten hingegen nicht.
Diese Nachricht wurde am 11.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.