
Es müsse untersucht werden, wie es sein könne, dass ein 21-Jähriger eine Kurz- und Langwaffe besessen habe, sagte Van der Bellen laut einem Bericht der Presseagentur APA. Am Dienstag hatte ein Österreicher in seiner ehemaligen Schule in Graz neun Jugendliche, eine Lehrerin und sich selbst getötet, elf Personen wurden verletzt. Er war mit einer Schrotflinte und einer Faustfeuerwaffe bewaffnet, die er nach Angaben der Polizei legal besaß. Aus den in seiner Wohnung entdeckten Abschiedsnachrichten geht nach Angaben der Ermittler kein Motiv des Täters hervor.
In Österreich ist für den Erwerb von Faustfeuerwaffen eine behördliche Genehmigung nötig, für den Besitz von Büchsen und Schrotflinten sind die Regelungen hingegen deutlich lockerer.
Diese Nachricht wurde am 12.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.