
Diese Summe liegt unter einer früheren Geldstrafe aus einem Verfahren von 2014. Hintergrund ist der Austausch über preissensible Informationen zwischen führenden deutschen Brauereien im Jahr 2007, an dem auch ein früherer Geschäftsführer von Carlsberg teilnahm. Kurz darauf erhöhten die Brauereien ihre Preise. Die Richter werteten das als Kartellordnungswidrigkeit in Form aufeinander abgestimmter Verhaltensweisen, allerdings nicht als verbotene Preisabsprache.
Das Bundeskartellamt hatte 2014 gegen zahlreiche namhafte Brauereien wie Krombacher, Bitburger, Warsteiner, Veltins und eben Carlsberg wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen in einer Gesamthöhe von mehr als 330 Millionen Euro verhängt. Von Carlsberg verlangte die Wettbewerbsbehörde damals 62 Millionen Euro, wogegen das in Hamburg ansässige Unternehmen Beschwerde einlegte.
Diese Nachricht wurde am 02.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.