Europäisches Recht
Online-Glückspieler können verlorene Einsätze laut EuGH-Urteil zurückfordern, wenn Anbieter keine Lizenz hatte

Verluste bei Online-Glücksspielen können beim Anbieter zurückgefordert werden, wenn dieser im Land des Spielers keine Lizenz hatte.

    Ein Mann steht vor einem Bildschirm mit einer Seite eines Anbieters für Online-Glückspiel (OnlineCasino).
    Inzwischen sind die Regeln für das Online-Glücksspiel in Deutschland gelockert. (picture alliance / dpa / Carsten Rehder)
    Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Er gab damit einem Deutschen recht, der in Malta gegen dortige Anbieter geklagt hatte. Der Mann hatte in den Jahren 2019 bis 2021 an Spielen der Unternehmen aus dem Inselstaat teilgenommen. Damals waren Online-Glücksspiele nach deutschem Recht aber bis auf einige Ausnahmen verboten. Die Anbieter hatten allerdings Lizenzen ihres Heimatlandes. Ein maltesisches Gericht hatte den EuGH deshalb gebeten zu prüfen, ob das deutsche Verbot mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit vereinbar sei. Der Gerichtshof bejahte diese Frage nun.
    Inzwischen sind die Regeln für das Online-Glücksspiel in Deutschland gelockert.
    (Az. C-440/23)
    Diese Nachricht wurde am 16.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.