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Online-Überprüfung potenzieller Straftäter

Da die Server von Facebook, Google und Co im Ausland stehen, kann die Polizei die Daten von Angeklagten oftmals nicht beschlagnahmen. Ein langwieriges diplomatisches Verfahren muss eröffnet werden. Doch je nach Geschäftspolitik der Unternehmen lässt sich dies umgehen.

Von Philip Banse | 08.11.2012
    Reutlingen, Ende Februar. Das Amtsgericht verhandelt gegen einen 20-Jährigen, der in eine Wohnung eingebrochen sein soll. Der zuständige Richter vermutet, dass sich in dem Facebook-Profil des Angeklagten wichtige Beweise befinden könnten, sagt der Direktor des Amtsgerichts Reutlingen, Friedrich Haberstroh. Schließlich sei Facebook heute das Kommunikationsmittel:

    "Deshalb geht er davon aus, dass er hier weitere Erkenntnisse hat, nämlich zum Beispiel, dass die Tat vorher geplant wurde und dass die Absprachen eben vorher über Facebook gelaufen sind."

    Deswegen will der Richter das Facebook-Profil des Angeklagten beschlagnahmen. Wenn die Daten auf einem Rechner in Deutschland gespeichert wären, könnten deutsche Polizisten sie mit der Unterschrift des Richters beschlagnahmen. Weil Facebook jedoch behauptet, die Daten lägen auf einem amerikanischen Server, bittet der Richter um Rechtshilfe, das offizielle diplomatische Verfahren, mit dem ein US-Staatsanwalt das Facebook-Profil beschlagnahmen kann. Das Problem mit dem offiziellen Ermittlungsweg Rechtshilfe:

    "Also die Erfahrung sagt, unter sechs Monaten ist da fast nichts zu machen."

    sagt Stefan Redlich, Sprecher der Berliner Polizei und Ende der 90er-Jahre Ermittler Computer-Kommissariat. Und auch der Reutlinger Amtsrichter gibt am Ende auf. Die angefragten Facebook-Daten hat er bis heute nicht bekommen. Weil der offizielle Ermittlungsweg Rechtshilfe so langwierig und steinig ist, wählen deutsche Ermittler oft einen pragmatischeren Ansatz, sagt Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin:

    "Das Besteht in aller Regel darin, dass E-Mails oder Faxe gesandt werden an bestimmte Firmen, von denen Faxnummer und E-Mail-Adressen bekannt sind, und an diese Kontaktanschriften richtet man dann mehr oder weniger formlose Bitten, Ersuchen bestimmte Daten zu übermitteln. Und das hängt dann sehr von der Geschäftspolitik einzelner Internet-Unternehmens ab, welche Daten sie der Polizei übermitteln und welche nicht."

    Auch der Reutlinger Amtsrichter hatte ein Fax direkt an Facebook geschickt, um die Profil-Daten des Angeklagten auf dem kurzem Dienstweg zu bekommen. Facebook aber lehnte ab, sagt der Richter. Begründung: Das ließen die US-Datenschutzbestimmungen nicht zu. Google dokumentiert solche Ermittler-Anfragen auf seiner Webseite: Im zweiten Halbjahr 2011 etwa haben deutsche Behörden demnach über 1.400 Mal Nutzerdaten von Google-Kunden angefragt, in 45 Prozent der Fälle hat Google diese Daten auch geliefert. Ob es nach deutschem Recht erlaubt ist, diese Daten herauszugeben oder nicht, überprüft kein deutscher Richter, sondern allein Google. Sollen etwa ganze E-Mails beschlagnahmt werden, müsste das in Deutschland in der Regel ein Richter anordnen. Bei Google-Mail entscheidet das allein Google. Und so kann es durchaus vorkommen, dass deutsche Ermittler wesentlich mehr Daten bekommen als sie eigentlich angefragt hatten, sagt Polizeisprecher Redlich:

    "Es gilt das, dass wenn uns eine Firma – sei es nun im Ausland oder in Deutschland – freiwillig mehr gibt, als wir möchten, dann müssen wird das nicht ablehnen."

    Es spreche nichts dagegen, diese Daten auch als Beweise vor Gericht zu verwenden – auch wenn es sich um Google-E-Mails handelt, deren Beschlagnahme in Deutschland in der Regel ein Richter hätte anordnen müssen:

    "Ich wüsste nicht, dass irgendwo im Strafverfahren geregelt ist, dass wir bestimmte Dinge nicht verwenden dürfen, die uns jemand freiwillig anbietet."

    Das stimmt, sagt Richter Ulf Buermeyer – Leider.

    "Das Problem dabei ist, dass es keine rechtliche Vorab-Kontrolle dieser Anfragen gibt. Das heißt also, letztlich entscheiden Polizeibehörden und diese Unternehmen, ob sie diese Daten übermitteln, aber die Rechte des Beschuldigten werden jedenfalls nicht von einer neutralen Stelle geprüft."

    Die Privatsphäre der Verbraucher hängt also extrem vom Engagement des Kommunikationsanbieters ab: Geben Facebook, Twitter, Google und Co. jeder Anfrage von Behörden sofort alles raus oder bestehen sie auf einer richterlichen Anordnung. Um hier die Privatsphäre der Nutzer besser zu schützen, schlägt Richter Ulf Buermeyer vor: Ermittler sollten sich in jedem Fall um einen richterlichen Beschluss bemühen, wenn sie wissen, dass dieser nötig wäre, um per Zwang an Nachrichten, Fotos oder Chat-Protokolle heranzukommen – auch wenn die Firmen diese Daten freiwillig heraus rücken würden:

    "Ich würde dazu tendieren, dass man so vorgeht, als wollte man gegenüber einer deutschen Internetfirma ermitteln wollen, sich dann die entsprechenden Rechtsgrundlagen nach deutschem Recht beschafft, und nur wenn nach deutschem Recht ein Richter eine E-Mail-Beschlagnahme in der Tat angeordnet hat, nur dann auch gegenüber einen ausländischen Anbieter tätig wird."