
Ein entsprechender Gesetzentwurf von Justizminister Buschmann sieht unter anderem einen Härtefallfonds und eine jährliche Anhebung der Opferrenten vor. Der Fonds soll ein Volumen von einer Million Euro haben. Die Opferrenten für frühere DDR-Häftlinge und beruflich Verfolgte sollen entsprechend der allgemeinen Rentenentwicklung einmal jährlich zum 1. Juli angepasst werden. Darüber hinaus ist eine einmalige Entschädigung von 1.500 Euro für Menschen vorgesehen, die nach Abriegelung der innerdeutschen Grenze zwangsweise aus dem Grenzgebiet ins Landesinnere der DDR umgesiedelt wurden.
Über die Pläne muss nun der Bundestag entscheiden.
Diese Nachricht wurde am 14.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.