
Vertreter der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments einigten sich am späten Abend darauf, eine Richtlinie zur Strafverfolgung zu ergänzen. So soll künftig auch bestraft werden können, wer wissentlich Dienste von Opfern von Menschenhandel in Anspruch nimmt. Das können neben sexuellen Handlungen auch klassische Arbeitsleistungen sein. Außerdem sollen künftig Zwangsheirat, illegale Adoption und erzwungene Leihmutterschaft als Formen der Ausbeutung gelten und unter Strafe gestellt werden.
Nach Angaben der Europäischen Kommission sind jährlich über 7.000 Menschen in der EU Opfer von Menschenhandel.
Diese Nachricht wurde am 24.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.