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Opposition spottet über Stichtags-Panne beim Betreuungsgeld

Eltern, deren Kinder vor dem 1. August 2012 geboren wurden, also im Moment älter als ein Jahr sind, bekommen kein Betreuungsgeld. So steht es im Gesetz. Eine Panne? Hinter vorgehaltener Hand gestehen CDU-Politiker Fehler ein. Die Opposition ist voller Hohn.

Von Verena Herb | 05.08.2013
    Das Argument der "Wahlfreiheit" für Eltern, das von der Unionsfraktion als Grund für die Einführung des Betreuungsgeldes gebraucht wird, trifft - zurzeit - nicht zu. Denn Eltern, deren Kinder älter sind als ein Jahr, also vor dem 1. August 2012 geboren wurden, haben keinen Anspruch auf Betreuungsgeld. So steht es im Gesetz. Während der Rechtsanspruch auf einen staatlich geförderten Kita-Platz generell für unter Dreijährige gilt. Das ist eine Ungleichbehandlung der Eltern, gibt Marcus Weinberg, CDU-Bundestagsabgeordneter und Landesparteivorsitzender in Hamburg zu und erklärt im Gespräch mit dem Hauptstadtstudio:

    "Das ist auch sicherlich nicht unproblematisch. Es ist jetzt sicherlich sinnvoll, mal zu beraten intern, wie man damit politisch umgeht. Ob's da möglicherweise noch Lösungsansätze gibt, wo man sagt, dass man dann diese Stichtagsregelung verschiebt. Das muss aber in der politischen Diskussion auch innerhalb der Koalition Anfang September besprochen werden. Um diese Ungleichbehandlung abzustellen."

    Weinberg will Betreuungsgeld und Stichtagsregelung also auf Wiedervorlage legen, weist aber die Kritik, die am Wochenende in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung aus Reihen der Union aufkam - da sei den Abgeordneten eine "Panne" passiert - von sich.

    "Das ist keine Panne. Sondern das war bewusst so gemacht. Das war in der damaligen Situation: Diese Stichtagsregelung wurde auch intensiv diskutiert. Es war auch mal der 1. Januar 2012 vorgesehen. Und wir haben uns dann entschieden auch mit Hinblick auf den Haushalt, dass wir sagen: 1. August 2012. Man muss bei Gesetzen und bei Regelungen immer einen Stichtag setzen. Und das heißt dann immer auch, dass man natürlich auch Probleme in der Folgewirkung sieht."

    Das Bundesfamilienministerium will sich zu den Problemen nicht äußern. Ein Sprecher von Familienministerin Kristina Schröder wurde bei der Bundespressekonferenz am Mittag nicht müde zu betonen:

    "Es ist nicht meine Aufgabe, Entscheidungen der Fraktionen zu bewerten."

    In der FAS sagte Kristina Schröder lediglich: Die Gruppe derjenigen, die es bekommen, werde vom 1. August an Tag für Tag größer.

    Währenddessen reagiert die Opposition mit Spott auf die Stichtagsregelung. Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig machte deutlich, das Betreuungsgeld sei nicht nur schlecht gedacht, sondern auch schlecht gemacht. Die Panne bei der Einführung zeige, die Bundesregierung sei nicht einmal in der Lage, auch ein schlechtes Gesetz ordentlich auf den Weg zu bringen.

    Erste Zahlen belegen - der Ansturm auf das Betreuungsgeld bleibt aus und das Interesse, anders als von CDU-CSU gedacht, hält sich in Grenzen. Dorothee Bär, CSU-Abgeordnete und familienpolitische Sprecherin ihrer Partei erklärte dazu vor wenigen Tagen in unserem Programm:

    "Geben Sie dem Ganzen jetzt mal ne Chance. Lassen sie uns mal in einem Jahr Bilanz ziehen. Ab nächstem Jahr gibt es ja dann sogar noch 150 Euro und ich bin mir sicher, dass ein ganz großer Run auf das Betreuungsgeld einsetzen wird."

    Voraussetzung dafür jedoch wird sein, dass die Union weiterhin stärkste Kraft und an der Regierung bleibt. Denn die Oppositionsparteien haben allesamt angekündigt, im Falle eines Wahlsiegs das Betreuungsgeld so schnell wie möglich wieder abzuschaffen.