
Die Beschwerde einer Schülerin aus Brandenburg wurde damit erneut abgewiesen. Bereits die Vorinstanz hatte entsprechend entschieden. Das Oberverwaltungsgericht erklärte, das berufliche Gymnasium der Schülerin habe das Praktikum durchaus als ungeeignet ansehen können. Die AfD Brandenburg sei vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft worden und der Bundestagsabgeordnete gehöre dem Vorstand des Landesverbandes an. (AZ: OVG 3 S 5/26)
Diese Nachricht wurde am 16.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
