
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg urteilte, die Entscheidung der Berliner Polizei, den 21-jährigen Kriminalkommissaranwärter aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf zu entlassen, sei rechtmäßig. Demnach hatte der Polizist zahlreiche Internetbeiträge der „Neuen Rechten“ verfolgt und mehrere von ihnen mit „Gefällt mir“ markiert. In den Posts ging es um Schmähungen von Muslimen, die Gleichsetzung von Corona-Schutzmaßnahmen mit der Verfolgung von Juden im Nationalsozialismus und die Verächtlichmachung von Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland.
In der Urteilsbegründung hieß es, allen Landesbeamten sei ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzuverlangen. Bei begründetem Zweifel an der Verfassungstreue eines Beamten auf Widerruf müsse die Dienstbehörde ihn entlassen - auch wenn es nicht erwiesen sei, dass eine verfassungsfeindliche Einstellung bestehe.
Der OVG-Beschluss ist den Angaben zufolge unanfechtbar.