
Ob am zweiten Verhandlungstag eine Entscheidung fällt, ist unklar. Es geht um die Frage, ob ein Urteil aus der Vorinstanz Bestand hat. Das Verwaltungsgericht Köln hatte im Jahr 2022 entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall führen darf. Seitdem wird sie mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet. Die Partei wehrt sich dagegen und hat mehr als 200 Beweisanträge gestellt. Nach rund elf Stunden unterbrach der Vorsitzende Richter am OVG die Verhandlung gestern. Sie soll heute Vormittag fortgesetzt werden.
Diese Nachricht wurde am 13.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.