Donnerstag, 02. Mai 2024

Berufungsverfahren
OVG in Münster setzt Verhandlung im Streit der AfD mit dem Verfassungsschutz fort

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster verhandelt heute weiter über die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall.

13.03.2024
    Verfahren der Alternative für Deutschland (AfD) gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Blick in den Gerichtssaal vor Beginn der Verhandlung. Die Richter des OVG sind eingetroffen, 12. März 2024.
    Im Oberverwaltungsgericht in Münster wird das Verfahren der AfD gegen die Bundesrepublik Deutschland fortgesetzt. (IMAGO / Rüdiger Wölk)
    Die Partei wehrt sich gegen ein Urteil aus der Vorinstanz und hat angekündigt, mehr als 200 Beweisanträge zu stellen. Sie will unter anderem nachweisen, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz bei seiner Einschätzung auch auf Aussagen von sogenannten V-Leuten gestützt hat. Ein Vertreter des Verfassungsschutzes erklärte hingegen vor Gericht, die gesammelten Belege stammten hauptsächlich aus Reden und Social-Media-Beiträgen von AfD-Funktionären.
    Der Berufungsprozess war gestern am ersten von zwei angesetzten Verhandlungstagen nach 11 Stunden unterbrochen worden. Ob heute eine Entscheidung fällt, ist unklar.
    Diese Nachricht wurde am 13.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.