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Berufungsverfahren
OVG in Münster trifft auch am zweiten Verhandlungstag im Streit der AfD mit dem Verfassungsschutz keine Entscheidung

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen verkündet auch am zweiten Verhandlungstag über die Klage der AfD gegen ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall kein Urteil.

    Verfahren der Alternative für Deutschland (AfD) gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Blick in den Gerichtssaal vor Beginn der Verhandlung. Die Richter des OVG sind eingetroffen, 12. März 2024.
    Im Oberverwaltungsgericht in Münster wird das Verfahren der AfD gegen die Bundesrepublik Deutschland fortgesetzt. (IMAGO / Rüdiger Wölk)
    Wie das Gericht in Münster mitteilte, ist noch offen, wann das Verfahren fortgesetzt wird. Die mündliche Verhandlung war heute nach zahlreichen Anträgen der AfD mehrfach unterbrochen worden.
    Die Partei wehrt sich gegen ein Urteil aus der Vorinstanz. Sie will unter anderem nachweisen, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz bei seiner Einschätzung auch auf Aussagen von sogenannten V-Leuten gestützt hat. Ein Vertreter des Verfassungsschutzes erklärte hingegen vor Gericht, die gesammelten Belege stammten hauptsächlich aus Reden und Social-Media-Beiträgen von AfD-Funktionären.
    Diese Nachricht wurde am 13.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.