
Wie das Gericht in Münster mitteilte, ist noch offen, wann das Verfahren fortgesetzt wird. Die mündliche Verhandlung war heute nach zahlreichen Anträgen der AfD mehrfach unterbrochen worden.
Die Partei wehrt sich gegen ein Urteil aus der Vorinstanz. Sie will unter anderem nachweisen, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz bei seiner Einschätzung auch auf Aussagen von sogenannten V-Leuten gestützt hat. Ein Vertreter des Verfassungsschutzes erklärte hingegen vor Gericht, die gesammelten Belege stammten hauptsächlich aus Reden und Social-Media-Beiträgen von AfD-Funktionären.
Diese Nachricht wurde am 13.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.