
Wie das Gericht in Münster mitteilte, wurde gestern am ersten Prozesstag noch keine Entscheidung getroffen. Auch ob es heute ein Urteil geben wird oder neue Sitzungstermine gesucht werden müssen, ist noch offen.
In dem Berufungsverfahren geht es im Kern um die Frage, ob der Verfassungsschutz die AfD beobachten darf. Das Bundesamt mit Sitz in Köln hatte die Partei im Jahr 2021 als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus eingestuft. Seitdem darf sie mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Die AfD klagte gegen diese Einstufung, hatte 2022 vor dem Verwaltungsgericht Köln aber keinen Erfolg. Gegen das Urteil legte sie Berufung ein.
Diese Nachricht wurde am 13.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.