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Berufungsverfahren
OVG Münster setzt Verhandlung im Streit der AfD mit dem Verfassungsschutz fort

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen setzt die Verhandlung über eine Klage der AfD gegen ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall heute fort.

    Polizisten und Teilnehmer der Verhandlung stehen vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster.
    Das Berufungsverfahren im Streit um die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz wird am Mittwoch fortgesetzt. (dpa / picture alliance / Guido Kirchner)
    Wie das Gericht in Münster mitteilte, wurde gestern am ersten Prozesstag noch keine Entscheidung getroffen. Auch ob es heute ein Urteil geben wird oder neue Sitzungstermine gesucht werden müssen, ist noch offen.
    In dem Berufungsverfahren geht es im Kern um die Frage, ob der Verfassungsschutz die AfD beobachten darf. Das Bundesamt mit Sitz in Köln hatte die Partei im Jahr 2021 als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus eingestuft. Seitdem darf sie mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Die AfD klagte gegen diese Einstufung, hatte 2022 vor dem Verwaltungsgericht Köln aber keinen Erfolg. Gegen das Urteil legte sie Berufung ein.
    Diese Nachricht wurde am 13.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.