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Pachten statt Kaufen

Bauland ist in Deutschland knapp und teuer. Deshalb klingt das Angebot verlockend: Statt ein Grundstück zu kaufen, wird es gepachtet - auf 99 Jahre per Erbbauvertrag. Das Kapital ist damit nicht im Grundstück gebunden, sondern kann in den Neubau fließen. Das kann sich rechnen. Doch wenn sich Grundstückseigner und Bauherr so lange aneinander binden, ist vieles zu bedenken. Etwa die Frage, ob und wie das vom Grundstück getrennte Gebäude später verkauft werden kann oder wie mögliche Wertveränderungen in der jährlichen Pacht angemessen berücksichtigt werden. Probleme haben aber auch diejenigen Pächter und Verpächter, die heute mit teilweise jahrzehntealten Verträgen konfrontiert werden. Oft spiegelt die ursprünglich vereinbarte Pacht den tatsächlichen Grundstückswert nicht mehr wider. Über diese und andere Fragen rund um den Erbbauvertrag diskutiert Theo Geers im heutigen "Marktplatz" mit Rechts- und Finanzexperten.

Am Mikrofon: Theo Geers |
    Die E-Mail-Adresse lautet: marktplatz@dradio.de

    Informationen zum Erbbaurecht finden sich u.a.:
    Deutscher Siedlerbund: www.siedlerbund-gesamt.de

    Informationen zur Berechnung von Erbpachterhöhungen:
    Statistisches Bundesamt: www.destatis.de/wsk
    Hotline: 0611- 753 777