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Papier wieder Mode

Fachliteratur direkt ins E-Mail-Fach geschickt bekommen, das war lange Zeit möglich. Doch jetzt verhindert eine neue Novelle des Urhebergesetzes den elektronischen Versand der Texte. Uwe Rosemann, Direktor der Technischen Informationsbibliothek Hannover, sieht darin "eine deutliche Verschlechterung des Services".

Moderation: Jörg Biesler | 02.05.2008
    Jörg Biesler: Wissenschaftliche Fachliteratur über Nacht auf den eigenen Arbeitstisch geliefert zu bekommen, das ist für den Forscher aber auch für Studierende der Idealfall, sozusagen paradiesische Zustände. Und das war bis vor kurzem auch problemlos möglich, mit elektronischen Lieferdiensten wie subito zum Beispiel. Die ersparen den Weg in die Bibliothek, die Nutzer müssen sich keine Kopien mehr abholen, sondern bekommen Aufsätze als Datei in ihr E-Mail-Postfach, und das sehr schnell. Seit dem 1. Januar ist das nun erheblich erschwert worden, denn seitdem ist eine Novelle des Urhebergesetzes in Kraft. Uwe Rosemann ist Direktor der Technischen Informationsbibliothek Hannover, das ist die zentrale deutsche Fachbibliothek zum Beispiel für Architektur, für Chemie, Informatik und Mathematik. Guten Tag, Herr Rosemann.

    Uwe Rosemann: Ja, schönen guten Tag.

    Biesler: Sie stellen im Internet Volltexte zur Verfügung, Sie liefern Dokumente an die Forscher und entwickeln auch Spezialtechniken für die Erschließung und den Versandt solcher Medien. Erklären Sie mal, wie das funktioniert, was Sie eigentlich machen.

    Rosemann: Wir erschließen Literatur, wir sammeln sie möglichst vollständig, die Literatur unserer Fachgebiete, in allen wichtigen Sprachen, wir haben Regionalschwerpunkte in Osteuropa und in Ostasien. Wir erschließen die Literatur und bieten eben halt verschiedene Portale an, über die dann die Literatur bestellt werden kann.

    Biesler: Das heißt, jemand sitzt zu Hause an seinem Rechner oder an seinem Arbeitsplatz, wählt dann aus, was er braucht an Texten, die er jetzt für seine Arbeit verwenden will in den nächsten Tagen, kann die dann bei Ihnen bestellen, und bekommt die dann nach Hause geliefert.

    Rosemann: Ganz genau. In früheren Zeiten, bis Ende 2007 war das so, dass wir die Bestellungen ausdruckten in unseren großen Magazinen, dass ein Aufsatz zum Beispiel eingescannt wurde, per E-Mail dann verschickt wurde und entsprechend präsentiert wurde.

    Biesler: Was hat sich jetzt verändert seit dem 1. Januar? Wie hat sich Ihre Arbeit verändert, seitdem das neue Urheberrecht in Kraft ist?

    Rosemann: Das neue Urheberrecht seit 1. Januar 2008 erlaubt eben nur noch die gesetzliche Basis der Post- und Faxlieferung. Das heißt, wir können jetzt nicht mehr einfach auf elektronischer Basis liefern, sondern müssen auf Post und Fax umsteigen, was natürlich eine deutliche Verschlechterung des Services bedeutet.

    Biesler: Ist es denn auch wirklich eine Verbesserung des Urheberschutzes? Man kann sich ja vorstellen, wenn ich dann die Kopien bekommen habe ausgedruckt, kann ich die ja bei mir zu Hause auch wieder einscannen und habe sie quasi in der gleichen Form, als wenn Sie sie mir gleich gemailt hätten.

    Rosemann: Das ist sicherlich richtig, man kann sie einscannen. Aber man muss natürlich darauf hinweisen, dass auch früher die elektronische Verwertung der Aufsätze auch nicht erlaubt war. Auch bei elektronischer Lieferung hätte man sie nur einmal Ausdrucken dürfen. Aber es ist natürlich komfortabler im Hinblick auf die Verwaltung und die Rezeption des Textes.

    Biesler: Das heißt also, eine wirkliche Sicherheit, dass die Texte jetzt nicht elektronisch weiterverarbeitet werden von den Nutzern, und die Nutzer sie noch weitergeben, gibt es auch bis heute nicht, aber die Regelungen haben sich so geändert, dass für Sie der elektronische Versand jedenfalls nicht mehr gestattet ist.

    Rosemann: Er ist nicht mehr gestattet auf gesetzlicher Basis. Wir haben natürlich die Option, Lizenzen einzuwerben. Das tun wir auch. Aber das hat eben zur Folge, dass in der Regel dann die Preise für den Endkunden deutlich steigen.

    Biesler: Also, Sie müssen den Verlagen oder den Urhebern zusätzlich Geld bezahlen dafür, dass Sie es elektronisch versenden dürfen?

    Rosemann: So ist es.

    Biesler: Und das muss der Nutzer dann schließlich auch bezahlen und übernehmen.

    Rosemann: Ja, wir müssen das leider durchreichen. Natürlich.

    Biesler: In welchen Größenordnungen bewegt sich so etwas denn? Kann man das überhaupt generalisieren oder ist das je nach Medium, je nach Buch, je nach Aufsatz ganz unterschiedlich?

    Rosemann: Also wir hatten früher eine Pauschale, nämlich gesetzliche Tantieme, die lag zwischen ein und sechs Euro. Und heute reden wir hier von Preisen zwischen 30 und 70 Euro.

    Biesler: Das ist dann vor allen Dingen für kleinere Lieferungen natürlich ziemlich teuer und summiert sich natürlich auch im Laufe der Zeit.

    Rosemann: Selbstverständlich. Insbesondere ist es für die Studierenden natürlich ein echtes Problem.

    Biesler: Jetzt gehe ich mal davon aus, dass Sie nicht grundsätzlich gegen den Schutz des Urheberrechtes sind, sondern ganz im Gegenteil auch bemüht sind, die gesetzlichen Regelungen da einzuhalten. Wie lässt sich das denn miteinander verbinden jetzt, was für eine Lösung gibt es? Nur den Kauf von Lizenzen bei den Verlagen oder bei den Urhebern, oder wünschen Sie sich eigentlich eine neue gesetzliche Regelung?

    Rosemann: Also selbstverständlich akzeptieren wir die Ansprüche der Verlage, die ja in dem Qualitätsprozess der Publikation von wissenschaftlichen Aufsätzen eine ganz erhebliche Rolle spielen. Klar ist auch, dass Verlage hier entsprechende Vergütungen einholen müssen. Wir haben jetzt nur leider das praktische Problem, dass wir eben mit jedem Verlag verhandeln müssen. Und hier würde ich mir wünschen, dass es in Deutschland eine Einrichtung gäbe, die zentral solche Lizenzangebote verwalten und anbieten könnte.

    Biesler: Wie lange kann das denn dauern, bis Sie mit all den Verlagen, mit denen Sie zu tun haben, da Einigungen getroffen haben?

    Rosemann: Das kann im Prinzip sogar Jahre dauern. Wir haben ja noch nicht mal eine vollständige Liste aller Verlage, deren Publikationen wir in unseren Magazinen haben. Wir besitzen über acht Millionen Bücher.

    Biesler: Das heißt, über die nächsten Jahre wird das Papier wieder eine Zeit erleben, in der es wieder gebraucht wird. Es war ja immer vom papierlosen Büro die Rede. Mittlerweile brauchen wir es wieder.

    Rosemann: Hier könnten wir jetzt einen Paradigmenwechsel befürchten. Andererseits gibt es schon Initiativen des Börsenvereins und auch von STM, der internationalen Vereinigung der technisch-naturwissenschaftlichen Verlage, möglichst viele Verlage auch jetzt an den Verhandlungstisch zu bekommen, damit wir schnell zu vielen Lizenzen kommen können.

    Biesler: Bis dahin werden sich Forscher und Studierende immer mal wieder in die Bibliothek begeben müssen und können die Aufsätze und die Bücher, die sie brauchen, nicht mehr unbedingt per Online-Abruf bekommen oder ins E-Mail-Postfach geliefert. Vielen Dank. Uwe Rosemann war das, Direktor der Technischen Informationsbibliothek Hannover über die Folgen des Urheberrechtsgesetzes für die Zugänglichkeit wissenschaftlicher Publikationen.