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Parken und Fahren auf dem Strand: Kavaliersdelikt oder Umweltverstoß?

Das Nordseebad St. Peter-Ording an der Westküste von Schleswig-Holstein wirbt mit seinen kilometerlangen Sandstränden. Die 3000 Hektar Dünen und Sand sind eine besondere Attraktion für die Urlauber, ebenso wie die Fahrt mit dem Auto direkt über den Deich. Seit den 80er Jahren schwelt nun schon der Streit, ob die Strände für den Autoverkehr geschlossen werden sollen. Und erst 1999 kam es zu dem Kompromiss, dass die Beparkung der Strände zumindest in der Hochsaison erlaubt wurde. 20 Jahre sollte dieser Vertrag gelten, doch dann verlangte die Gemeinde St. Peter Ording Neuverhandlungen und setzte eine Ausweitung der Parkzeit durch. Gestern trafen sich alle Beteiligten, wie Naturschützer, Gemeindevertreter sowie Fischer und Segler auf der Hamburger Hallig mitten im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer zu einem Meinungsaustausch.

Von Annette Eversberg |
    Seit dem 1. Mai ist es amtlich. Nach wie vor dürfen Autos auf dem Strand von St. Peter-Ording parken. Die Gemeinde erzielte einen Kompromiss mit dem Umweltministerium, der die Beparkung nicht nur in der Hauptsaison, sondern auch in der Nebensaison ermöglicht, erläutert Dr. Lothar Wischhusen, Bürgervorsteher der Gemeinde St. Peter-Ording:

    Touristen sind bei uns von Ostern bis Ende November. Und etwa ein Drittel der Touristen kommt außerhalb der Hauptsaison. Und unter diesen Touristen sind viele ältere Leute, die nicht mehr so gut zu Fuß sind und viele Familien mit kleinen Kindern. Und dann muss man die spezielle St-Peteraner Strandsituation sehen. Wenn Sie bei uns auf dem Deich stehen, sind Sie noch längst nicht am Wasser. Zwischen Deich und Wasser liegen noch 1 bis 1,2 km.

    Außerdem, so Lothar Wischhusen, gebe es keine Probleme mit einer Beparkung, denn der als Parkfläche ausgewiesene Bereich sei nur ein Bruchteil des Gesamtstrandes. 20 ha im Vergleich zu 3000 Hektar Sand und Dünen. Dieses Argument lässt Dr. Hans-Ulrich Rösner vom WWF in Husum nicht gelten:

    Strände sind ja nichts anderes als Sandbänke. Dort leben auch Tiere. Auf Stränden entwickeln sich kleine Dünen, sogenannte Primärdünen, da brüten dann Seeregenpfeifer und Zwergseeschwalben. Und gerade St. Peter-Ording bzw. die großen Salzwiesen, Strand- und Wattgebiete vor St. Peter-Ording sind ein ganz wesentlicher Teil des Nationalparks. Da sind Lebensräume, die sind an der ganzen Festlandsküste einmalig. Und da gibt es sehr, sehr gute Gründe, warum die ein Teil unseren großen Nationalparks Wattenmeer sind.

    Die gegenwärtige wirtschaftliche Situation war für die Gemeinde das Hauptargument, um den Vertrag von 1999 noch einmal zu ändern. Wie alle Nordseebäder hat auch St. Peter-Ording einen Rückgang der Übernachtungen zu verzeichnen von 5 Prozent. Das sind gut und gerne zwei Millionen Euro, die den Hotels und Privatvermietern fehlen. Der Verlust wiegt schwer, denn der Fremdenverkehr macht ca. 70 Prozent des Bruttosozialprodukts der Gemeinde aus. Deshalb werden die Ansprüche des Naturschutzes an den Nationalpark Wattenmeer von Lothar Wischhusen, der neben seinem Amt auch als Biolandwirt tätig ist, durchaus kritisch gesehen:

    Der Nationalpark ist für uns ein wichtiger Baustein des Konzeptes. Und wir stehen auch ganz hinter dem Nationalpark. Das Problem ist eben nur, dass Nationalpark und Menschen an sich widersprechen. Und wenn sie als Gemeinde mit 4000 Einwohnern und 200.000 Gästen auf der einen Seite dastehen und der Nationalpark auf der anderen, dann gibt es immer Konfliktfelder.

    Diese Konflikte lassen sich aus der Sicht des Naturschutzes durchaus lösen. Hauptproblem sei nach der neuen vertraglichen Regelung jedoch nicht der Kompromiss an sich, sondern die Frage, wie geht es weiter mit dem Vertragsnaturschutz. Hans-Ulrich Rösner:

    Wenn wir auf der einen Seite sagen, wir wollen in der Gesellschaft so wenig bürokratische Regelungen wie möglich haben. Gerade an den Naturschutz wird diese Forderung sehr oft gestellt, versucht Euch mit den Betroffenen zu einigen. Dann kommt eine Seite an und interessiert sich nicht für die Einigung und will sie wieder vom Tisch haben, dann ist das kein gutes Zeichen dafür, auf freiwillige Vereinbarungen im Naturschutz in Zukunft zu setzen.

    Auch Dietmar Wienholdt vom schleswig-holsteinischen Mininisterium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft befürchtet, dass der Gedanke des Vertragsnaturschutzes, der auch für viele Landwirte eine Perspektive für die Zukunft ist, durch das Beispiel St. Peter-Ording aufgeweicht werden könnte:

    Wenn jede Veränderung von wirtschaftlichen Verhältnissen dazu führt, dass ich einen Vertrag, den ich über eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen habe, sofort wieder abändere, dann gibt das keine langfristige Sicherung von Naturressourcen. Das wollen wir gerade erreichen, indem wir individuell mit den Betroffenen Dinge auch langfristig regeln können. Aber wenn diese Instrumente uns durch solche kurzfristigen Geschichten aus der Hand geschlagen werden, müssen wir befürchten, dass wie in St. Peter-Ording uns auch Verträge mit einem Landwirt oder den Krabbenfischern auch wieder geändert werden sollen, weil, aus welchen Gründen, die wirtschaftlichen Erträge runtergehen.