
Der Bundestag beschloss am Abend Gesetzesänderungen mit den Stimmen der Regierungs-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie der oppositionellen Unionsfraktion. Demnach werden Balkon-Kraftwerke als sogenannte "privilegierte Maßnahme" im Miet- und Wohneigentümer-Recht verankert. Nur in begründeten Ausnahmefällen wie etwa dem Denkmalschutz kann dies untersagt werden. Die Regelungen gelten für Anlagen bis 2.000 Watt Leistung. Mit dem zusätzlichen Strom können Haushalte beispielsweise ihre Rechnungen senken.
Außerdem stimmte der Bundestag einer Vorlage zu, wonach der Bund im laufenden Jahr 2024 auf 500 Millionen Euro an Einnahmen aus der Umsatzsteuer zugunsten der Länder verzichtet. Diese sollen auf diese Weise mehr finanziellen Spielraum für die Versorgung von Flüchtlingen erhalten. Stimmt auch der Bundesrat zu, erhalten die Länder statt der ursprünglich veranschlagten 1,25 Milliarden Euro nun 1,75 Milliarden Euro.
Diese Nachricht wurde am 05.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.