So sollen Hersteller etwa verpflichtet werden, bestimmte Produkte wie Waschmaschinen, Staubsauger, Smartphones oder Fahrräder auch dann zu reparieren, wenn sie nicht unter die gesetzliche Garantie fallen, wie das EU-Parlament in Brüssel mitteilte. Innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit sollen die Hersteller in der Regel zu einer kostenlosen Reparatur verpflichtet werden.
Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, muss noch im Plenum abgestimmt werden. Im Anschluss muss das Parlament mit den EU-Ländern verhandeln.
Grundlage für die neuen Regeln ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission vom März. Er zielt darauf ab, Kosten für die Verbraucher und den Verbrauch von Ressourcen zu reduzieren.
Diese Nachricht wurde am 26.10.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.