Einen entsprechenden Beschluss fasste der AfD-Bundesvorstand gestern Abend nach mehrstündigen Beratungen in Berlin, wie aus Parteikreisen verlautete. Zwei der kürzlich beim Parteitag in Magdeburg nominierten Kandidaten seien nicht in der Lage gewesen, ihre Angaben zu Berufs- und Studienabschlüssen durch Dokumente zu belegen, hieß es weiter. Dies werde aber keine Konsequenzen haben.
Dabei handelt es sich nach Angaben aus dem AfD-Vorstand um die Kandidatin Khan-Hohloch, die auf Platz 14 steht, und um den Kandidaten Bausemer auf Platz zehn.
Diese Nachricht wurde am 19.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.