Der Nachfolger der heutigen Krankenversicherungskarte, die kaum mehr als Name und Nummer ihres Besitzers trägt und daher keinesfalls missbrauchssicher ist, nimmt langsam Gestalt an. So übergab der Projektmanager des Entwicklerkonsortiums anlässlich der Fachmesse CeBIT in Hannover vor einigen Wochen seiner Auftraggeberin - Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt - die so genannte Lösungsarchitektur. Darin wird neben der elektronischen Speicherkarte auch die darüber hinaus nötige Informationsinfrastruktur beschrieben. In Berlin trafen sich am Dienstag auf Einladung des federführenden Fraunhofer-Institutes Experten, um das Konzept genauer unter die Lupe zu nehmen. Das Papier beschreibt unter anderem, wer welche Karte erhalten und welche Daten auf den Chips gespeichert werden sollen, wie die insgesamt 82 Millionen Versicherten- sowie die Heilberufeausweise für Ärzte und Apotheker kommunizieren und wie die Belange des Datenschutzes gewahrt werden können. Jetzt tritt das Projekt in eine neue Phase, in der das theoretische Arbeitsmodell auf Herz und Nieren geprüft wird und Änderungen und Verbesserungen einfließen. Ist dieser Schritt abgeschlossen, werden auf dieser Basis erste Geräte und Programme hergestellt.
Die Gesundheitskarte gilt als weltweit größtes IT-Projekt und dementsprechend nimmt es nicht wunder, dass es an verschiedenen Stellen hakelt und auch einiges an Kritik laut wird. So befürchten Gegner des Systems, dass die Daten von Unbefugten geknackt werden könnten, während andere wiederum bemängeln, der Datenschutz reiche bei dem Vorhaben viel zu weit. Denn bislang sieht das Konzept vor, dass der Patient bis ins letzte Dokument entscheiden kann, welcher Arzt welche Informationen einsehen darf. Diese weitgehende informationelle Selbstbestimmung könne die dem System zugrunde liegende Idee konterkarieren. Dazu ein Beispiel: Der Chip soll zukünftig auch Notfalldaten enthalten - doch wenn diese benötigt werden, dürfte der Besitzer der Karte kaum in der Lage sein, über die Verwendung der Informationen zu bestimmen und sie dann per fünfstelliger Kodezahl freizugeben. Wegen dieses Dilemmas legte der Gesetzgeber erst jüngst fest, dass zumindest diese Informationen online lesbar sein sollen. Ähnliche Kritik trifft etwa auch die Idee eines elektronischen Rezepts.
Neben den geforderten Merkmalen soll das System aber auch so genannte Mehrwertdienste ermöglichen. So könnte - gegen entsprechendes Entgelt versteht sich - ein Anbieter die verschriebenen Medikamente auslesen und die nötigen Beipackzettel vom Fachchinesisch in eine leichter verständliche Sprache übertragen. In Supermärkten könnten Lesegeräte mögliche Allergien des Karteninhabers feststellen und entsprechend vor Produkten warnen und andere empfehlen. Welche Dienste derart angeboten werden sollen, ist noch offen, dass sie aber kostenpflichtig sein werden, gilt als sicher. Der Patientenchip ist indes nur ein kleines Teil im Puzzle des digitalen Gesundheitssystems der Zukunft. Die bereits heute vorangeschrittene Vernetzung von Praxen und Kliniken wird durch sie einen weiteren kräftigen Schub erhalten. Doch bis der erste Patient - möglicherweise schon 2006 - wirklichen Nutzen daraus ziehen kann, werden noch einige Probleme zu lösen sein.
[Quelle: Mirko Smiljanic]
Die Gesundheitskarte gilt als weltweit größtes IT-Projekt und dementsprechend nimmt es nicht wunder, dass es an verschiedenen Stellen hakelt und auch einiges an Kritik laut wird. So befürchten Gegner des Systems, dass die Daten von Unbefugten geknackt werden könnten, während andere wiederum bemängeln, der Datenschutz reiche bei dem Vorhaben viel zu weit. Denn bislang sieht das Konzept vor, dass der Patient bis ins letzte Dokument entscheiden kann, welcher Arzt welche Informationen einsehen darf. Diese weitgehende informationelle Selbstbestimmung könne die dem System zugrunde liegende Idee konterkarieren. Dazu ein Beispiel: Der Chip soll zukünftig auch Notfalldaten enthalten - doch wenn diese benötigt werden, dürfte der Besitzer der Karte kaum in der Lage sein, über die Verwendung der Informationen zu bestimmen und sie dann per fünfstelliger Kodezahl freizugeben. Wegen dieses Dilemmas legte der Gesetzgeber erst jüngst fest, dass zumindest diese Informationen online lesbar sein sollen. Ähnliche Kritik trifft etwa auch die Idee eines elektronischen Rezepts.
Neben den geforderten Merkmalen soll das System aber auch so genannte Mehrwertdienste ermöglichen. So könnte - gegen entsprechendes Entgelt versteht sich - ein Anbieter die verschriebenen Medikamente auslesen und die nötigen Beipackzettel vom Fachchinesisch in eine leichter verständliche Sprache übertragen. In Supermärkten könnten Lesegeräte mögliche Allergien des Karteninhabers feststellen und entsprechend vor Produkten warnen und andere empfehlen. Welche Dienste derart angeboten werden sollen, ist noch offen, dass sie aber kostenpflichtig sein werden, gilt als sicher. Der Patientenchip ist indes nur ein kleines Teil im Puzzle des digitalen Gesundheitssystems der Zukunft. Die bereits heute vorangeschrittene Vernetzung von Praxen und Kliniken wird durch sie einen weiteren kräftigen Schub erhalten. Doch bis der erste Patient - möglicherweise schon 2006 - wirklichen Nutzen daraus ziehen kann, werden noch einige Probleme zu lösen sein.
[Quelle: Mirko Smiljanic]