
Stiftungsvorstand Brysch sagte, Kosten und Alter dürften keine Ausschlusskriterien sein, wenn es um teure Therapien gehe. Jeder Mensch habe einen gesetzlichen Anspruch auf die bestmögliche Medikamentenversorgung.
Zuvor hatte Streeck im Sender Welt TV hinterfragt, ob alte Menschen sehr kostspielige Medikamente erhalten sollten. Mit Blick auf die allgemeinen Gesundheitskosten brauche die medizinische Selbstverwaltung klarere Richtlinien für die Vergabe von Medikamenten. Beispielhaft hatte der Suchtbeauftragte der Bundesregierung auf eine teure Krebstherapie bei einer 100-Jährigen verwiesen.
Diese Nachricht wurde am 13.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
