
Stiftungsvorstand Brysch sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, ein Härtefallfonds müsse einspringen, wenn Behandlungsfehler durch Gutachten von Krankenkassen oder Ärztekammern bestätigt würden, die Leistungserbringer aber nicht zahlten. Zudem forderte Brysch eine Umkehr der Beweislast. Ähnlich äußerte sich der Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen. Beide Organisationen äußerten sich anlässlich des heutigen Welttags der Patientensicherheit.
Derzeit müssen Betroffene in der Regel darlegen, dass der eingetretene Schaden vollumfänglich durch Behandlungsfehler verursacht wurde. Allein Versicherte der AOK haben den Angaben zufolge im vergangenen Jahr rund 16.600 Verdachtasfälle gemeldet. Die meisten betrafen orthopädische und unfallchirurgische Eingriffe.
Diese Nachricht wurde am 17.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.