Organspende
Patientenschützer hält Widerspruchslösung für verfassungswidrig

Der Präsident der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Brysch, hält eine mögliche Widerspruchslösung bei der Organspende für verfassungswidrig.

    Die Internetseite "www.organspende-register.de" auf einem Smartphone und ein Organspendeausweis
    Trotz elektronischem Organspende-Register reicht die Zahl der Spenderinnen und Spender nicht aus. (picture alliance / epd-bild / Heike Lyding)
    Grundsätzlich sei jeder medizinische Eingriff ohne Zustimmung des Betroffenen eine Körperverletzung, sagte Brysch der "Augsburger Allgemeinen". Wer schweige, stimme nicht automatisch zu. In den Ländern Europas, in denen es deutlich mehr Organspender gebe als in Deutschland, hätten erst organisatorische und strukturelle Maßnahmen zu steigenden Organspende-Zahlen geführt.
    Heute will eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten eine fraktionsübergreifende Initiative vorstellen, die die Einführung einer Widerspruchsregelung vorsieht. Ein erster Anlauf dafür war 2020 im Bundestag gescheitert.
    Diese Nachricht wurde am 24.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.