
Anders als bislang vermittelt hätten Versicherte keine Möglichkeit, einzelne Dokumente nur bestimmten Ärzten, Therapeuten oder Apotheken zur Verfügung zu stellen, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Brysch, der Katholischen Nachrichten-Agentur. So könne auch ein Orthopäde sehen, dass der Patient in jahrelanger psychotherapeutischer Behandlung sei, selbst wenn er diese Information nur für neurologische Fachärzte zur Verfügung stellen wolle. Wenn eine Information gesperrt werde, sei sie es für jeden, erklärte Brysch.
Nach einer Testphase in drei Modellregionen wird morgen bundesweit die elektronische Patientenakte eingeführt. Verpflichtend ist die Nutzung im Gesundheitssystem aber erst ab dem 1. Oktober. Ein Widerspruch gegen die Nutzung ist möglich.
Diese Nachricht wurde am 28.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.