
In einem am Vormittag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss wird eine Einzelfallprüfung angemahnt. Damit hatte die Beschwerde einer afghanischen Frau Erfolg, deren Einreise mit ihren zwei Kindern nach Deutschland abgelehnt worden war. Noch im Jahr 2021 hatte sie die Zusage zur Aufnahme in Deutschland über die sogenannte Menschenrechtsliste bekommen. Nach der Bundestagswahl im vergangenen Jahr entschied die neue Bundesregierung jedoch, das Programm so weit wie möglich zu stoppen. Der Fall der Frau muss nun vom zuständigen Gericht neu geprüft werden.
Diese Nachricht wurde am 24.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.







