
Marokko wehrte sich gegen Texte von "Zeit Online" und "Süddeutscher Zeitung", in denen es um den Verdacht ging, dass der marokkanische Geheimdienst mithilfe der Spionagesoftware "Pegasus" ausländische Politiker ausgespäht habe. Das Land sieht durch die Artikel sein Ansehen beschädigt und gibt an, die Software nicht gekauft zu haben.
Der BGH erklärte dazu, ausländische Staaten könnten von deutschen Medien nicht verlangen, bestimmte Artikel nicht zu schreiben. Ein Staat habe weder eine persönliche Ehre, noch sei er Träger des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
(Az. VI ZR 415/23 und VI ZR 416/23)
Diese Nachricht wurde am 24.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
