Wie viele der 2300 falschen Zusagen von den betroffenen Studierenden auch aufgerufen worden seien, das könne man nicht feststellen, so Scheer. Da die falschen Daten nur rund zwei Stunden online waren, hält sich ihre Zahl hoffentlich in Grenzen. "Wir haben sofort am gleichen Tag, am Dienstag, eine Mail geschickt, und haben gesagt: Möglicherweise habt ihr heute Morgen etwas Falsches gelesen", so Scheer.
Die ZVS hat Studienbewerber in diesem Jahr erstmals auch über das Internet über die Studienplatzvergabe informiert. Der falsche Bescheid berechtigt nach Einschätzung von Scheer nicht zu einem Studienplatz: "Es ist eindeutig festgelegt, dass nur der schriftliche Bescheid, der traditionell auf dem Postweg zugegangene, der wirksame Bescheid ist.
Die ZVS hat Studienbewerber in diesem Jahr erstmals auch über das Internet über die Studienplatzvergabe informiert. Der falsche Bescheid berechtigt nach Einschätzung von Scheer nicht zu einem Studienplatz: "Es ist eindeutig festgelegt, dass nur der schriftliche Bescheid, der traditionell auf dem Postweg zugegangene, der wirksame Bescheid ist.