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Per Gericht zum Master

Potsdams Studentenvertreter wehren sich dagegen, dass die Universität nicht alle jungen Leute mit einem Bachelor-Abschluss weiterstudieren lässt. In einem bundesweiten Musterprozess will der AStA die Zulassungsbeschränkungen für verschiedene Masterstudiengänge kippen und hat eine Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht.

Von Claudia van Laak | 04.04.2009
    Das Grundgesetz garantiert sie - die freie Wahl des Berufs. Genau diese Berufswahlfreiheit wird verletzt, wenn nicht alle Bachelor-Absolventen weiterstudieren dürfen, sagt Sebastian Schulz, beim AStA Referent für Studienbedingungen.

    "Wir sehen es als Grundrecht an, als freie Entscheidung - und in vielen Bereichen eine Notwendigkeit -, einen Beruf der freien Wahl auszuüben. Und wir sehen die Universität in der Pflicht, diese Ausbildung, beziehungsweise die damit verbundene Bildung, bereitzustellen."

    Und deshalb hat der AStA Klage eingereicht beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Potsdams Uni-Leitung hält die Klage für unzulässig und hofft darauf, dass das Gericht sie erst gar nicht annimmt. Ein betroffener Student dürfe klagen, nicht aber der AStA, meint Uni-Kanzlerin Barbara Obst-Hantel.

    "Wir sind der Auffassung, dass unser Vorgehen, auch gerade vor dem Hintergrund der Vorgaben der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz, die ganz eindeutig qualitative Kriterien befürwortet haben - beide -, dass unsere Regelungen rechtmäßig sind. Also wir sehen das ganz gelassen."

    Zulassungsbeschränkungen für den Master sind europaweit üblich - sagt Potsdams Uni-Kanzlerin und verteidigt die eigenen Regeln. Barbara Obst-Hantel nennt zwei Argumente: zum einen habe die Uni Potsdam nicht genügend Kapazitäten, um alle Bachelor-Absolventen weiterstudieren zu lassen. Zum Zweiten:

    "Wir haben ja hier im europäischen Hochschulraum mit Bachelor und Master eine ganz bewusste Stufung insofern, als der Bachelor der erste berufsqualifizierende Abschluss ist, der für den Arbeitsmarkt bereits qualifiziert. Wenn wir alle Absolventen zum Master führen würden, würde diese Stufung ja gar keinen Sinn machen."

    Das sieht der AStA ganz anders. In vielen Fällen reiche der Bachelor-Abschluss nicht aus, um einen ordentlichen Beruf zu ergreifen, sagt Sebastian Schulz und nennt als Beispiel die Ingenieure.

    "Ich würde mich aber auch gar nicht darauf beschränken wollen, diese Berufsausbildung in den Vordergrund zu stellen. Das ist ein wichtiger Aspekt. Aber ich würde auch darüber argumentieren, dass Bildung ein freies und öffentliches Gut sein muss - und die Universität als staatliche Einrichtung in der Pflicht steht, dies zur Verfügung zu stellen."

    Die Übergänge zum Master an der Uni Potsdam sind unterschiedlich geregelt - in der Biochemie ist ein Notendurchschnitt von 2,6 nötig, bei den Philosophen wird zusätzlich ein Motivationsschreiben erwartet, im Fach Informatik können nur die besten zwei Drittel weitermachen. Ein Unding, meint der AStA.

    "Es sagt nichts über die tatsächliche Leistungsfähigkeit, die Studierfähigkeit, um die es ja gehen muss, aus."

    Kanzlerin Barbara Obst-Hantel hält dagegen: Genau wie ein bestimmter Notendurchschnitt sei auch die Zwei-Drittel-Regelung in Europa durchaus üblich.

    "Entweder man legt eine Note fest, oder man sagt, nur die ersten zwei Drittel… Eigentlich hat diese Zwei-Drittel-Regelung sogar Vorteile, weil - wenn es mal ein schlechterer Jahrgang gewesen sein sollte - man eine bessere Chance hat reinzukommen, auch mit einem schlechteren Notendurchschnitt. Eigentlich ist es eine günstige Regelung, diese Zwei-Drittel-Regelung."

    Bislang hat noch kein deutsches Gericht darüber entschieden, ob Zulassungsbeschränkungen beim Master verfassungsgemäß sind. Sollte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Klage des Potsdamer AStA annehmen, dürfte das Interesse an einer Entscheidung groß sein.