Archiv


Personal im Wissenschaftsbetrieb

Bei der 46. Jahrestagung der Universitätskanzler in Chemnitz haben die Teilnehmer eine Erklärung verabschiedet, in der sie einen eigenen Wissenschaftstarifvertrag fordern. Ein Gespräch mit dem scheidenden Sprecher der Universitätskanzler, Thomas Schöck, Kanzler der Uni Erlangen

    Das Interview führt Birgit Becker



    Schöck: Wir haben vor wenigen Minuten diese sehr erfolgreiche Tagung in ihrem fachlichen Bereich beendet und kurz vorher eine Chemnitzer Erklärung verabschiedet in unserem Kreis, die zum Ziel hat, deutlich zu machen, dass die Universitäten einen eigenen Wissenschaftstarifvertrag haben wollen.

    Becker: Sein Inhalt, was soll da drinstehen?

    Schöck: Das ist die Regelung der Beschäftigungsverhältnisse aller Beschäftigten an den Universitäten. Die Details eines solchen Vertrages müssen natürlich zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt werden und ein Teil unseres Wunsches ist auch, dass die Universitäten selbst Tarifpartner werden, das heißt, nicht mehr in Verhandlungen der Tarifgemeinschaft der Länder mit den Gewerkschaften als fünftes Rad am Wagen mitrollen, sondern selbst im Rahmen der Autonomie, die sie ja auch sonst haben wollen und zum Teil schon gekriegt haben, ihre eigenen Belange auch, was die Beschäftigungsverhältnisse angeht, vertreten können.

    Becker: Können Sie noch mal zusammenfassen, warum Sie andere Beschäftigungsbedingungen brauchen, als sie bisher im BAT vorgesehen sind?

    Schöck: Die Universitäten werden im BAT mit allen möglichern Einrichtungen des Staates gleichgestellt und das sind Verhältnisse, die den modernen Anforderungen an Universitäten einfach nicht mehr gerecht werden. Wir stehen im Wettbewerb mit Einrichtungen in der ganzen Welt, es wird immer Harvard, Stanford und andere Universitäten, es muss nicht nur USA, es kann genauso gut Kanada, Japan, Großbritannien oder Frankreich sein, verglichen und wenn wir uns in diesem Wettbewerb, der immer schärfer wird, behaupten wollen, dann müssen wir auch Beschäftigungsverhältnisse haben könne, die uns in diesem Bereich beweglicher machen. Das bedeutet zum einen die Gestaltung von Befristungsmöglichkeiten, zum anderen auch die Frage der leistungsbezogenen Vergütung. Da ist ja durch den Gesetzgeber im Bereich der Professoren bereits einiges in die Wege geleitet wurde, Stichwort neue Professorenbesoldung und es ist überhaupt nicht einzusehen, warum das nicht auch für die Übrigen an eine Universität oder Hochschule, genauso laufen sollte.

    Becker: Das heißt also für den wissenschaftlichen Mittelbau.

    Schöck: Ja und für die Verwaltungsangestellten, das umfasst alle Gruppen von Beschäftigten dort.

    Becker: Nun gibt es ja auch bisher schon befristete Stellen, zumindest für Professoren, Doktoranden, verschiedenen Leute, auch was den wissenschaftlichen Nachwuchs an Hochschulen angeht. Warum denken Sie, brauchen Sie dann noch andere Mechanismen, um eben zusätzliche Stellen auch zu befristen, wie muss ich mir das vorstellen?

    Schöck: Wir wollen und einfach mal mit dem Tarifpartner darüber verständigen, ein neues in sich geschlossenes und den Ansprüchen der Universitäten gerecht werdendes System zu entwickeln, das nicht so wie das alte durch jahrzehntelange Gewohnheiten entstanden ist. Es geht darum, wirklich Neuland zu betreten und etwas neues zu schaffen und dazu werden noch viele Gespräche geführt werden müssen, aber wir wollen deutlich machen, dass wir das auf den Weg bringen wollen. Und die neue Bundesregierung hat in der Koalitionsvereinbarung ja auch erklärt, dass sie diesen Weg beschreiten will.

    Becker: Nun gibt es ja auch schon Probleme in den Kriterien, mit denen die Leistungen von Professoren bewertet werden sollen. Haben Sie schon konkrete Vorstellungen, wie man zum Beispiel eben auch die Funktionszuschläge für den wissenschaftlichen Mittelbau als auch für die Verwaltungsangestellten gestalten könnte?

    Schöck: Nein, ich habe ja gerade versucht, deutlich zu machen, dass wir uns, was die Inhalte angeht, noch nicht im Detail damit beschäftigt haben, weil das erst Sinn macht, wenn die Grundsatzentscheidung gefallen ist, dass wir unsere Belange auch tatsächlich vertreten können. Was passieren wird ist, dass sich die Arbeitsgruppe, die sich bisher damit beschäftigt hat, wieder zusammensetzen wird und da brauchen wir auch die außeruniversitären Forschungseinrichtungen dazu, denn das ist ein Thema, das uns nicht alleine betrifft, dass wir dann den Versuch unternehmen, gemeinsame Anforderungen an ein solches Regelwerk zu definieren.

    Becker: Sie sind seit heute nicht mehr der Bundessprecher der Universitätskanzler, Sie waren das über drei Jahre, sind aber nicht zur Wiederwahl angetreten. Können Sie ein Resümee ziehen?

    Schöck: Ich denke, dass die drei Jahre gut gelaufen sind, dass wir gerade als Universitätskanzler aus dem Odium, dass wir immer die Bremser und Verhinderer wären, herausgetreten sind und dass wir deutlich gemacht haben, dass wir an der Bewältigung der Aufgaben, die auf die Universitäten und deren Verwaltungen zukommen, aktiv und kreativ mitarbeiten können und es auch tun. Das war zum Beispiel aus meiner Sich bei der Frage der Neuregelung des Arbeitnehmererfindergesetzes der Fall, auch bei der Diskussion um das Hochschulrahmengesetz die Frage Befristung von wissenschaftlichen Arbeitsverhältnissen, wo es am Anfang doch eine sehr unübersichtliche Situation gegeben hat und wir durch intensives Arbeiten unseres Arbeitskreises Dienst- und Tarifrecht, der im übrigen auch die Chemnitzer Erklärung vorbereitet hat, zu einer Klärung und Stabilisierung der Verhältnisse beigetragen haben, die auch und insbesondere von der Bundesministerin ausdrücklich anerkannt worden ist.

    Becker: Vielen Dank, Thomas Schöck, Kanzler der Universität Erlangen und Nürnberg und seit heute ehemaliger Bundessprecher der Universitätskanzler.