Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln war zu Beginn der 90er Jahre deutlich zurückgegangen. Um mehr als die Hälfte der ursprünglichen Menge. Doch seit 1994 verzeichnet das Umweltbundesamt in Berlin wieder einen stetigen Anstieg. Dabei geht es nicht um Mengen, die nach Kilo berechnet werden, sondern um die, mit denen die Wirkung im Pflanzenschutz erzielt wird. Bei den Pyrothoiden, die gegen Insekten wirken, reichen schon wenige Gramm pro Hektar. Bei den Sulphonyl-Harnstoffen zur Unkrautbekämpfung ebenfalls. Umso wichtiger ist es, diese Mittel einer genauen Prüfung zu unterziehen, ehe sie zugelassen werden. Das geschieht in Versuchsstationen im ganzen Bundesgebiet, wie in Birkenmoor bei Kiel, wo Dr. Hans-Jochaim Gleser und seine Mitarbeiter Pflanzenschutzmittel testen, um festzustellen, wie sie wirken.
Die Wirksamkeit wird verglichen mit einem schon zugelassenen Vergleichsmittel. Und dann gibt es unterschiedlich bei den einzelnen Krankheiten bestimmte Vorgaben, wieviel Prozent Wirkung, dieses Mittel mindestens erreichen muß, daß es eine Zulassung überhaupt bekommen kann.
Die Anforderungen sind hoch. Die Wirkung muß teilweise bei fast 100 Prozent liegen. Auf diese Weise sollen Umweltbelastungen vermieden werden. Das bedeutet, weder im Boden, noch in den angrenzenden Gewässern dürfen Rückstände nachgewiesen können. Und schon gar nicht im Korn, das anschließend geerntet wird. Dr. Gerald Finck, Referent für Pflanzenschutz im schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministerium verweist auf die Möglichkeit, den Einsatz zu optimieren.
Das kann sein, daß man den Zeitpunkt der Infektion genau bestimmt, wann eine Krankheit am Entstehen ist. Das ist der eine Punkt. Ein weiteres Kriterium wäre die Berücksichtigung von Bekämpfungsschwellenwerten. D.h. man schaut sich an, bis zu welcher Menge kann ich einen Befall oder einen Unkrautbesatz tolerieren. Wenn das nicht ertragswirksam wird, stören einige Unkräuter ja in keinster Weise. Und erst ab einer bestimmten Menge kann man sehen, es hat ertragliche Auswirkungen. Und dann sollte man, um das wirtschaftliche Ergebnis zu erzielen, auch mit einem Pflanzenschutzmittel das Problem in den Griff kriegen.
Wie viele und welche Pflanzenschutzmittel man braucht, das ist regional unterschiedlich. In Schleswig-Holstein herrscht ein gemäßigtes Klima, die Erträge sind so hoch wie nirgendwo sonst. Aber je nach Witterungsverhältnissen kann der Pilzbefall sehr groß sein. Wie z.B. im letzten Jahr. Da wurde kräftig gespritzt. Der Anteil an Fungiziden stieg deutlich an. Hans-Joachim Gleser:
Wenn man die Biologie der Pilzkrankheiten genau kennt, kann ich es trotzdem erreichen, auch bei dem Bedarf , meine Pflanzen möglichst lange gesund zu erreichen, mit einem deutlich reduzierten Einsatz von Fungiziden das gleiche Ziel zu erreichen. Was letztlich auch ein Ergebnis unserer Versuchs- und Beratungstätigkeit ist. Aber im Prinzip ist es so, daß der Aufwand etwas höher liegen wird, wenn auch diese Witterungsverhältnisse entsprechend sind. Damit auch dann nicht mehr Fungizide als notwendig, eingesetzt werden, sind die Kontrollen ständig verfeinert worden. Ab dem 1. Juli wird in Deutschland die sogenannte Indikationszulassung gelten, nach der ein Verstoß gegen die Auflagen des Pflanzenschutzgesetzes mit einem Bußgeld geahndet wird. Wichtiger als Kontrollen ist jedoch die Beratung der Landwirte, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Sinne der Nachhaltigkeit zu verfolgen. Doch da diese Beratung den Landwirt Geld kostet, wird sie nicht von allen Betrieben in Anspruch genommen. Vor allem die Nebenerwerbslandwirte bleiben oft außen vor, die die schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerin Ingrid Franzen dennoch durch die staatliche Beratung berücksichtigen möchte.
Wir müssen bereitstehen. Es werden auch im Winter Gruppenveranstaltungen gemacht, wir sind per Internet und telefonisch erreichbar. Wir haben in der Tat einen hohen Anteil von Nebenerwerbslandwirten. Der kann auch sehr gut wirtschaften. Und der kann auch sehr professionell sein. Wer heute in der Landwirtschaft tätig ist, auch als Nebenerwerbslandwirt muß heute auch Qualität produzieren. Ich denke, das können wir schon erwarten.
Die Wirksamkeit wird verglichen mit einem schon zugelassenen Vergleichsmittel. Und dann gibt es unterschiedlich bei den einzelnen Krankheiten bestimmte Vorgaben, wieviel Prozent Wirkung, dieses Mittel mindestens erreichen muß, daß es eine Zulassung überhaupt bekommen kann.
Die Anforderungen sind hoch. Die Wirkung muß teilweise bei fast 100 Prozent liegen. Auf diese Weise sollen Umweltbelastungen vermieden werden. Das bedeutet, weder im Boden, noch in den angrenzenden Gewässern dürfen Rückstände nachgewiesen können. Und schon gar nicht im Korn, das anschließend geerntet wird. Dr. Gerald Finck, Referent für Pflanzenschutz im schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministerium verweist auf die Möglichkeit, den Einsatz zu optimieren.
Das kann sein, daß man den Zeitpunkt der Infektion genau bestimmt, wann eine Krankheit am Entstehen ist. Das ist der eine Punkt. Ein weiteres Kriterium wäre die Berücksichtigung von Bekämpfungsschwellenwerten. D.h. man schaut sich an, bis zu welcher Menge kann ich einen Befall oder einen Unkrautbesatz tolerieren. Wenn das nicht ertragswirksam wird, stören einige Unkräuter ja in keinster Weise. Und erst ab einer bestimmten Menge kann man sehen, es hat ertragliche Auswirkungen. Und dann sollte man, um das wirtschaftliche Ergebnis zu erzielen, auch mit einem Pflanzenschutzmittel das Problem in den Griff kriegen.
Wie viele und welche Pflanzenschutzmittel man braucht, das ist regional unterschiedlich. In Schleswig-Holstein herrscht ein gemäßigtes Klima, die Erträge sind so hoch wie nirgendwo sonst. Aber je nach Witterungsverhältnissen kann der Pilzbefall sehr groß sein. Wie z.B. im letzten Jahr. Da wurde kräftig gespritzt. Der Anteil an Fungiziden stieg deutlich an. Hans-Joachim Gleser:
Wenn man die Biologie der Pilzkrankheiten genau kennt, kann ich es trotzdem erreichen, auch bei dem Bedarf , meine Pflanzen möglichst lange gesund zu erreichen, mit einem deutlich reduzierten Einsatz von Fungiziden das gleiche Ziel zu erreichen. Was letztlich auch ein Ergebnis unserer Versuchs- und Beratungstätigkeit ist. Aber im Prinzip ist es so, daß der Aufwand etwas höher liegen wird, wenn auch diese Witterungsverhältnisse entsprechend sind. Damit auch dann nicht mehr Fungizide als notwendig, eingesetzt werden, sind die Kontrollen ständig verfeinert worden. Ab dem 1. Juli wird in Deutschland die sogenannte Indikationszulassung gelten, nach der ein Verstoß gegen die Auflagen des Pflanzenschutzgesetzes mit einem Bußgeld geahndet wird. Wichtiger als Kontrollen ist jedoch die Beratung der Landwirte, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Sinne der Nachhaltigkeit zu verfolgen. Doch da diese Beratung den Landwirt Geld kostet, wird sie nicht von allen Betrieben in Anspruch genommen. Vor allem die Nebenerwerbslandwirte bleiben oft außen vor, die die schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerin Ingrid Franzen dennoch durch die staatliche Beratung berücksichtigen möchte.
Wir müssen bereitstehen. Es werden auch im Winter Gruppenveranstaltungen gemacht, wir sind per Internet und telefonisch erreichbar. Wir haben in der Tat einen hohen Anteil von Nebenerwerbslandwirten. Der kann auch sehr gut wirtschaften. Und der kann auch sehr professionell sein. Wer heute in der Landwirtschaft tätig ist, auch als Nebenerwerbslandwirt muß heute auch Qualität produzieren. Ich denke, das können wir schon erwarten.