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Pflanzenschutzmittel
Streit um die Verlängerung von Zulassungen

Darf ein Pestizid ohne besondere Prüfung noch ein weiteres Jahr auf den Markt, obwohl die eigentliche Zulassung ausgelaufen ist? Je nach Situation ja, sagt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Umweltschützer halten das für hochproblematisch.

Von Daniela Siebert | 02.04.2019
Die Verpackung eines Unkrautvernichtungsmittel, das den Wirkstoff Glyphosat enthält.
Das zuständige BVL hat bei 25 glyphosat-haltigen Pflanzengiften die Zulassung bis Dezember 2019 verlängert (dpa / picture alliance / Patrick Pleul)
Eigentlich ist es ein langes kompliziertes Verfahren mit vielen Akteuren, wenn Hersteller für ihre Produkte neue Zulassungen in Deutschland beantragen. Doch sehr oft handelt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in letzter Zeit im Alleingang, erteilt ohne gründliche Neuprüfung eine Zulassungsverlängerung, weil die vorgesehenen umfassenden Antragsprüfungen unter Einbeziehung von weiteren Behörden und Nachbarländern nicht fristgerecht erledigt werden können. Das BVL schreibt dazu auf seiner Internetseite:
"Können die Verfahren nicht in der vorgeschriebenen Zeit abgeschlossen werden und hat der Antragsteller dies nicht zu verantworten, müssen die bestehenden Zulassungen von Amts wegen verlängert werden."
Auf diesem Weg wurden bereits im Dezember über 20 Zulassungen glyphosat-haltiger Pflanzenschutzmittel verlängert. Jeweils für ein Jahr.
Durch eine Anfrage der Bündnisgrünen im Bundestag erfuhr die Öffentlichkeit im Februar weitere Details. Die Bundesregierung erwartet im ersten Halbjahr 2019 solche Interims-Verlängerungen bestehender Zulassungen für weitere 100 Pflanzenschutzmittel! Das wären vier von fünf vorliegenden Anträgen!
Susanne Smolka vom ökologisch orientierten "Pestizid Aktions-Netzwerk" PAN hält das für hochproblematisch:
"Das heißt, dass eben auch eine wiederholte Überprüfung verzögert wird. Und das geht möglicherweise eben auf Kosten unserer Gesundheit und der Umwelt. Das Problem ist, dass die Befristung von Zulassungen einen Sinn hat. Nämlich in der Zeit zwischen fünf bis zehn Jahren, wo ungefähr die Fristen liegen für Pestizide, kann sich viel tun auf wissenschaftlicher Ebene. Und deswegen ist es wichtig, dass regelmäßig eine solche Überprüfung stattfindet und nicht alte Zulassungen verlängert werden."
Binnen 10 Jahren kann sich wissenschaftlich viel tun
Dass eine umfängliche Antragsprüfung fristgerecht nicht möglich ist, liegt nicht immer nur am BVL allein, sondern an der Zuarbeit von Dritten, auf die das Bundesamt angewiesen ist. Oftmals sind das andere EU-Mitgliedsstaaten, die ihre Bewertungen nicht rechtzeitig liefern. In anderen Fällen sind es angeforderte Studien oder Wirkstoffprüfungen, die noch nicht vorliegen. Und auch das Einvernehmen des Umweltbundesamtes fehlt bisweilen, ohne das kann das BVL nicht entscheiden.
Die Bundestagsanfrage macht transparent, dass das BVL am häufigsten auf die Zuarbeiten aus anderen EU-Mitgliedsstaaten warten muss. Dem Deutschlandfunk schreibt das BVL auf Anfrage unter Verweis auf das neue Zulassungsverfahren nach EU-Verordnung 1107/2009 außerdem:
"Da zunächst nur wenige Wirkstoffgenehmigungen vorlagen, liegen Anträge gemäß Artikel 43 überhaupt erst seit 2016 vor. Fristgerecht entschieden wurden auch diese Verfahren in der Regel nicht, was nicht zuletzt auf den Bearbeitungsstau in allen Mitgliedsstaaten zurückzuführen ist."
Wenigstens beim BVL selbst ist hier Besserung in Sicht: Dem Bundesamt wurden bis Jahresende rund 40 weitere Stellen zugesagt. Dass das Umweltbundesamt (UBA) nicht immer fristgerecht zuarbeitet, hat ähnliche Gründe erklärt Jörn Wogram, Leiter des Fachgebietes Pflanzenschutzmittel im UBA.
"Die Fristgerechtigkeit einer behördlichen Arbeit hängt natürlich daran, ob man genügend Personal hat in Bezug auf die Aufgabe, die da besteht. Jetzt ist das so, dass das Arbeitsvolumen, weil die Verfahren immer aufwendiger werden und zum Teil auch mehr wurden, einfach enorm zugenommen hat, ohne dass das UBA neues Personal dazu bekommen hat. Da stauen sich dann erstmal die Anträge."
Bearbeitungsstau liegt auch am Personalmangel
Perspektivisch werde es aber besser: Sein Bereich habe nun 20 Stellen zusätzlich bekommen und die Prüfabläufe wurden effizienter gestaltet. Im Umweltbundesamt geht die Bearbeitung jetzt also schneller. Im Laufe dieses Jahres werde man wieder termingerecht zuarbeiten können verspricht Jörn Wogram.
Das werden jedoch die Probleme, die die internationale Zusammenarbeit für die nationale Mittel-Zulassung mit sich bringt, nicht beheben. Sei es, dass für weitere Wirkstoffe, die in den Produkten enthalten sind, noch keine europäische Zulassung vorliegt. Sei es daß Bewertungen der Mittel, die andere Mitgliedsländer im Rahmen der harmonisierten Zulassungszonen vornehmen müssen noch nicht fertig sind. Deutschland gehört mit einem Dutzend Nachbarländer zu der mittleren der drei Zulassungszonen, in der etwa auch Polen und Belgien vertreten sind. Das BVL schreibt uns dazu mit Blick auf die im Dezember verlängerten glyphosat-haltigen Pestizide.
"Diese Verzögerungen treten in allen Verfahren auf, unabhängig davon welcher Mitgliedsstaat für die Antragsbewertung verantwortlich ist."
Landwirtschafts- und Umweltministeriumsbehörden im Clinch
Erschwerend kommt hinzu, dass sich die nationalen Behörden UBA und BVL seit kurzem in einem teilweise öffentlichen Clinch befinden über die einjährige Erst- oder Neu- Zulassung bestimmter Mittel durch das BVL während der Faschingszeit. Jörn Wogram vom UBA kritisiert das BVL dafür:
"Und zwar hat es die Zulassung von Mitteln neu ausgesprochen, begrenzt für ein Jahr, aber ohne eine Anwendungsbestimmung zum Schutz der Umwelt, die das UBA mit seinem Einvernehmen zur Zulassung verbunden hatte. Jetzt kann man sich darüber streiten, inwieweit das dann ein rechtskonformes Vorgehen ist, denn eigentlich wäre das BVL an das Votum des UBA streng gebunden."
Das hätte in diesem Streit Auflagen für Landwirte bedeutet, die Mittel nur anzuwenden, wenn sie im Gegenzug mehr Blühflächen und Brachen schaffen zum Schutz etwa von Schmetterlingen.
Auflagen für Landwirte bei Zulassungsverlängerung
Susanne Smolka von PAN moniert ebenfalls, manche Produkte hätten eine Verlängerung der alten Zulassung durch das BVL erhalten, obwohl eine Neuzulassung mit strengeren Auflagen bereits möglich gewesen wäre. Das sei inakzeptabel so Smolka.
"Da sind zum Beispiel viele glyphosathaltige Pestizide dabei, aber auch Metsulfuron, die auch bedenklich sind für die Artenvielfalt, Pestizide sehr unterschiedlicher Wirkstoffe."
Am Horizont zeichnet sich aber erstmal eine weitere Verschlechterung ab. Sollte es zum Brexit kommen, warnt Susanne Smolka, dürfte die ohnehin schon hohe Zahl der Zulassungsanträge und der Bearbeitungsstau weiter steigen, weil viele Hersteller ihre Anträge für unsere Zulassungszone bislang in Großbritannien gestellt hätten. Das werden sie nach dem Brexit dann verstärkt in Deutschland tun.
Eine andere Maßnahme, die das BVL im Alleingang treffen kann, das sind sogenannte "Notfallzulassungen" für Pflanzenschutzmittel. Die sind auf maximal 120 Tage befristet. Jüngst hatte das BVL eine solche Notfallzulassung beispielsweise für das Neonikotinoid-haltige Carnadine zur Behandlung von Zuckerrüben erlassen. Als janusköpfig kritisiert das der Naturschutzbund NABU. Damit konterkariere die Behörde die Ansage der Bundeslandwirtschaftsministerin, was der Biene schade, müsse vom Markt.
Das BVL hält Zuckerrüben dagegen für unattraktiv für Bienen, weil die Pflanze noch keine Blüte bilde. Zudem gebe es Anwendungsauflagen.