Donnerstag, 28. März 2024

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Pflegekinder zwischen den Fronten
Kind sucht Obhut

Ein Kind kommt in einer akuten Notsituation in eine Pflegefamilie und findet dort physische und emotionale Geborgenheit. Irgendwann kann es zu seinen leiblichen Eltern zurückkehren, wenn sich deren Lebensumstände stabilisiert haben. Soweit das ideale Szenario. Die Realität sieht oft dramatisch anders aus.

Von Tomma Schröder | 12.04.2020
Mann hält ein Kind an der Hand
Verlässliche Beziehungen sind für Kinder existenziell wichtig. Auch eine abrupte Trennung von einer Pflegefamilie kann traumatisierende Folgen haben. (dpa / PhotoAlto / Sandro Di Carlo Darsa)
"Wir haben ja versucht, dass er es nicht mitbekommt, dass es halt nicht so rosig läuft im Moment mit dem Jugendamt. Und kurz bevor er weggenommen wurde, da habe ich ihn ins Bett gebracht, und immer, wenn ich aufstehen wollte, weil ich dachte, dass er eingeschlafen ist, ist er hochgeschreckt, hat meine Hand festgehalten und meinte: Lotte, du gehst nicht, du gehst nicht, oder?"
"Das ist schon eine existenzielle und elementare Frage: Wie ist das Gewicht der Rechte der Eltern in Relation zu den Rechten des Kindes?"
"Kinder sind nun einmal Menschen, und das heißt, die Garantien, die für Menschen gelten, gelten auch für Kinder. Aber wir haben den Eindruck bekommen, bekommen müssen, dass bei vielen das nicht so angekommen ist."
"Gerade wenn Kinder Wurzeln geschlagen haben, dann ist die Herausnahme aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses in den Augen der Kinder häufig eine Art staatliche Gewalt. Da kommt eine mächtige Institution, und die sagt jetzt, dass ich jetzt hier raus muss."
Alle wollen nur das Beste für das Kind
Gut 80.000 Pflegekinder gibt es in Deutschland. Für den Staat ist das die günstigste Methode, Kinder unterzubringen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können. Die Kinder können von ihren Pflegefamilien sehr profitieren – wenn es gut läuft.
Es gibt aber auch Fälle, in denen es nicht gut läuft. In denen Pflegeeltern mit traumatisierten, anstrengenden Kindern überfordert sind, in denen Pflegekinder zwischen die Fronten eines Rechtsstreits geraten, in denen sie gegen ihren Willen aus einer vertrauten Umgebung gerissen werden. Alle Seiten betonen dann meist, nur das Beste für das Kind zu wollen. Aber was ist eigentlich das Beste für sie? Brauchen sie tatsächlich mehr Rechte, wie es derzeit diskutiert wird? Was wissen wir über Pflegekinder? Und: Schöpfen wir wirklich alle Mittel aus, um ihr Schicksal zum Positiven zu wenden?
(Anmerkung: Im geschilderten Fall des Pflegekindes "Joey" und der Pflegefamilie Jensen wurden zum Schutz aller Beteiligten Pseudonyme verwendet.)
"Und dann haben sie ihn ins Auto gelotst, haben gezeigt, wie er sich anschnallen kann, die Tür zugeschmissen. Und er trommelte an die Scheibe, heulte, schrie, panisch, wollte aus dem Auto raus. Und dann sind sie mit dem Kind weggefahren."
Alles beginnt mit einem Anruf und einer Frage vom Jugendamt: Ob sie ein vier Wochen altes Kind aufnehmen könnten – sofort? Familie Jensen kann und will. Sie haben bereits drei Kinder zu Hause – zwei Pflegekinder, eine leibliche Tochter – und machen darüber hinaus Bereitschaftspflege: Sie nehmen Kinder, die akut gefährdet waren und aus ihren Familien genommen wurden, für ein paar Tage, einige Wochen auf.
"Und natürlich war die Aufregung in der Familie recht groß, weil wir sind zwar immer so ein bisschen vorbereitet, aber so klassisch auf ‚jetzt gleich‘ ist man natürlich nicht vorbereitet. Ich bin dann auf den Dachboden geturnt, habe das Kinderbett runter geholt, alles soweit fertig gemacht, und eine Stunde später standen dann die zwei Mitarbeiter vom Jugendamt mit der Polizei hier vor der Tür und haben uns dann den Säugling gebracht. Und dann haben wir hier Zuwachs gehabt, so Knall auf Fall, abends um 22 Uhr."
Aus der Bereitschaftspflege wird Dauerpflege
Zuerst war alles ganz still, der kleine Joey schlief. Als er aufwachte, war er in einer neuen, fremden Welt.
"Und dann fing die Tortur an mit seinen Schreiattacken, er schrie und schrie und schrie. Man musste ihn im Arm halten oder die Hand halten oder den Kopf kraulen. Oder wenn man damit nachgelassen hat, fing er sofort wieder an zu schreien. Das waren anderthalb Jahre purer Stress mit dem kleinen Mann. Aber dann wurde er immer kräftiger und stabiler."
Nach etwa einem Jahr wird aus der vorübergehenden Bereitschaftspflege eine Dauerpflege. Eineinhalb Jahre lang hat Joey den Pflegeeltern zufolge kaum Kontakt zu seinen Eltern. Danach kommt es gelegentlich zu Besuchskontakten. Als Joey zwei Jahre alt ist, klagt seine leibliche Mutter auf Rückführung ihres Sohnes. Oft weigerte er sich bei den Besuchskontakten mitzugehen, erzählen seine Pflegeeltern. Die Gegenseite sagt, die Pflegeeltern klammerten zu stark und machten die leiblichen Eltern schlecht. Ein Rechtsstreit beginnt.
Richterin / Staatsanwältin / Anwältin in einer Robe mit dem Schönfelder Gesetzbuch - Deutsche Gesetze
Die leiblichen Eltern eines Pflegekindes können auch nach Jahren auf Rückführung klagen (picture-alliance / dpa / Ulrich Baumgarten )
Zurück zu den leiblichen Eltern
Joey ist schließlich drei Jahre alt, als das Gericht entscheidet: Der Junge geht zurück zu seinen leiblichen Eltern. Danach, so berichten die Pflegeeltern, hätten sie Joey noch einmal gesehen. Kein Einzelfall, meint der Sozialwissenschaftler Klaus Wolf von der Universität Siegen.
"Eine sehr seltene Ausnahme ist das nicht, gleichzeitig aber ein Hinweis darauf, dass etwa schief gelaufen ist und manchmal von Anfang an auch was schief gelaufen ist. Indem die Eltern zum Beispiel nicht gut eingebunden waren in die ganzen Entscheidungen und in die Kontakte. Und je weniger das gelingt, desto größer ist das Risiko, dass es dann zu einem harten Bruch kommt, an dem am Ende nur verletzte Menschen zurückbleiben."
"Ich habe ihn in seinem Ort dort abgeholt, und im Bus sagte er zu mir: ,Du bist nicht mein Papa‘. Und zwei Minuten später fällt er mir um den Hals: ‚Aber jetzt bist du wieder mein Papa, und jetzt fahren wir nach Hause, zu Mamilein‘, sagt er. Das war schlimm. Und seitdem: Nichts mehr. Gar nichts." "Von heut‘ auf morgen ist er raus. Es ist, als wenn das Kind gestorben ist."
Eine Geschichte mit zwei unterschiedlichen Perspektiven
Wer mit Familie Jensen, die in Wirklichkeit anders heißt, spricht, sieht sehr verletzte Menschen. Vater, Mutter und die erwachsene leibliche Tochter sitzen um den Esszimmertisch. In einem Moment zeigen sie Fotos, freuen sich über Erinnerungen, im nächsten Moment werden sie wütend, fühlen sich machtlos. Tränen fließen.
Aber man könnte die Geschichte auch aus einem anderen Blickwinkel erzählen: Ein Mädchen wird minderjährig zur Mutter und kommt in eine Mutter-Kind-Einrichtung. In der neuen Rolle ist sie vollkommen überfordert, wird vielleicht auch nicht ausreichend unterstützt. Das Neugeborene ist schlecht ernährt, die Mutter lässt es schreien, wirkt teilnahmslos, kümmert sich nicht, so zeigen es Unterlagen des Falls. Als ihr das Kind weggenommen wird, wehrt sie sich verzweifelt, verletzt sogar eine Jugendamtsmitarbeiterin, und muss schließlich doch zusehen, wie ihr Kind weggebracht wird. Niemand sagt ihr zunächst, wohin.
Kindliche Bindungen müssen geschützt werden
Ist es nicht gut und richtig, einer Mutter, die selbst noch ein Kind war, die Probleme hatte, die sich gefangen hat, ihr eigenes Kind zurückzugeben? Oder noch anders gefragt: Was wäre denn eigentlich gut fürs Kind? Klaus Wolf:
"Wenn das gut sich entwickelt hat in der Pflegefamilie, dann hat das Kind sichere und tiefe Bindungen zu den Pflegeeltern entwickelt. Das bedeutet nicht, dass jeder Wechsel dann einen gravierenden Schaden für das Kind auslösen muss. Aber schon bedeutet es, dass diese Bindungen schützenswert werden und ernst genommen werden sollten, so dass eine längere Transformation notwendig wird. Und dies ist für alle Beteiligten ein sehr anspruchsvoller Prozess. Und da müssten das Kind selber, die Pflegeeltern und die Eltern so das Gefühl von sozialen Diensten haben: Wir lassen euch nicht im Stich, sondern wir begleiten und unterstützen euch da."
Genau dieses Gefühl aber hatten die Jensens nicht. In den ganzen drei Jahren, in denen Joey bei ihnen war, sei nie jemand vom Jugendamt bei ihnen gewesen, sagen sie. Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Hilfeplangespräche habe es nie gegeben. Bei diesen Treffen zwischen Pflegeeltern, leiblichen Eltern, dem Kind und Mitarbeitern des Jugendamtes soll eigentlich über die Entwicklung und die Zukunft des Kindes gesprochen werden. Hier hätte auch frühzeitig darüber gesprochen werden sollen, ob oder wann Joey wieder zurück zu seinen Eltern geht.
Ein Hinweisschild ist am Montag (30.01.2012) am Eingang zum Bezirksamt Hamburg-Mitte in der Hamburger Innenstadt zu sehen.
Viele Jugendämter haben zu wenig Personal, um den Verlauf eines Pflegeverhältnisses intensiv zu begleiten (dpa/Christian Charisius)
Wie sich das Jugendamt den idealen Ablauf vorstellt
"Also wenn wir ein Kind in einer Pflegefamilie untergebracht haben, dann versuchen wir, es so bald wie möglich zurückzuführen in die Herkunftsfamilie. Auch das Kind soll die ganze Zeit die Sicherheit haben, das da sind meine Eltern, zu denen gehe ich eines Tages zurück. Und zwar, weil ich es will, weil die gut zu mir sind und weil die mich lieben und ich sie auch liebe. In der Zwischenzeit, solange das noch nicht möglich ist, bin ich als Kind bei der Pflegefamilie, und die sind auch nett zu mir und kümmern sich."
Der Sprecher des betroffenen Jugendamts schildert den eigentlich gewünschten Ablauf. Dass dies bei Joey nicht geklappt hat und dass bei der Rückführung des Kindes Vieles schief gelaufen sei, darin sind sich alle Seiten einig. Das Jugendamt räumt ein, dass die Betreuung zu Beginn nicht zufriedenstellend gewesen sei. Die Gründe für das Scheitern sieht das Amt allerdings nicht in erster Linie bei sich und verweist ansonsten darauf, dass es sich aus rechtlichen Gründen nicht zu Einzelfällen äußern dürfe. Ein bekanntes Problem, sagt der Familienrechtler Ludwig Salgo von der Universität Frankfurt:
"Grundsätzlich besteht hier das Problem, dass ein Jugendamt oder ein Familiengericht, einem Wissenschaftler oder einer Universität oder schon gar nicht einem Journalisten einfach die Daten und die Informationen aus einer Akte aus einem Gutachten übermitteln darf. Und ja, wir haben Eltern, die sich beklagen, zu Recht oder zu Unrecht. Das können wir nicht kontrollieren. Das ist ein wichtiges Problem und eine Herausforderung in der Kommunikation, auch in der öffentlichen Wahrnehmung von solchen Fällen."
Datenschutz erschwert Forschung zu Pflegekindern massiv
Dieses Problem betrifft nicht nur die Einzelfälle. Aufgrund des strengen Datenschutzes liegen insgesamt sehr wenige Zahlen zu Pflegekindern vor. Die einfachsten Fragen müssen so unbeantwortet bleiben: Wie viele Kinder sind pro Pflegefamilie eigentlich untergebracht? Wie oft wechseln Pflegekinder in andere Familien oder zurück zu ihren leiblichen Eltern? Nach welcher Zeit finden diese Wechsel statt und last but not least: Wie oft sind Rückführungen zu den leiblichen Eltern erfolgreich? Klaus Wolf:
"Wir wollten das in Hamburg für zwei Jahrgänge der Rückführung untersuchen. Die Bürgerschaft hatte dazu einen eindrucksvollen Beschluss gefasst. Aber die Kontaktaufnahme zu den Eltern war nur möglich, wenn alle Beteiligten zustimmen: die Pflegeeltern, die Eltern, die Fachkräfte des Jugendamtes. Und das war nur in sehr, sehr wenigen Fällen möglich, sodass das daran gescheitert ist."
Professor Dr. Klaus Wolf von der Uni Siegen
Professor Dr. Klaus Wolf von der Uni Siegen (Christian Wickler)
Aus anderen Ländern gibt es Studien und Zahlen dazu: Sie zeigen zum Beispiel, dass es bei 25 bis gut 40 Prozent der rückgeführten Kinder erneut zu einer Kindeswohlgefährdung kam. Doch diese Zahlen sind mit Vorsicht zu genießen. Denn die Pflegesysteme sind international sehr unterschiedlich. So werden etwa in den USA wesentlich mehr Kinder in ihre leiblichen Familien zurückgeführt, gleichzeitig gibt es dadurch dort auch sehr viel mehr gescheiterte Rückführungen. Weil internationale Vergleiche immer schwierig sind, setzt Klaus Wolf auf andere Forschungsmethoden:
"Wir machen das anhand von ausgesuchter qualitativer Forschung zu Einzelfällen, die wir sehr, sehr sorgfältig rekonstruieren. Da kann man nicht systematisch etwas sagen zu den Quantitäten. Aber wir haben viele Belege dafür, dass eine gute Vorbereitung und Begleitung des Prozesses die Risiken, dass es dann scheitert, erheblich reduziert im Vergleich zu einer Situation, die überhaupt nicht vorbereitet worden ist oder die überhaupt nicht begleitet wird."
Entscheidung über Rückführung oft zu spät
In allen Gesprächen mit Sozialwissenschaftlern, Psychologen und Rechtswissenschaftlern fällt auf, dass sich niemand pauschale Urteile anmaßt. Zu sehr kommt es auf den Einzelfall an, zu schlecht ist die Daten- und Forschungslage und zu komplex das Thema. Aber es gibt schon zentrale, generelle Kritikpunkte am Pflegekinderwesen, in denen sich fast alle Experten einig sind. Zum Beispiel, dass über Rückführungen in Deutschland oft zu spät entschieden wird und dass sie oft zu schlecht begleitet werden. Klaus Wolf:
"Bei uns ist manchmal so eine Praxis, dass jemand sagt: Ja, jetzt ist das Kind schon vier, fünf Jahre in der Pflegefamilie. Jetzt wird es ja langsam mal Zeit, dass wir das zurückführen. Da würden Kollegen in vielen anderen Ländern, auch den Niederlanden und Schweden, würden sagen: ‚Was, nach fünf Jahren? Wir gucken in den ersten anderthalb Jahren. Da machen wir Vieles, um zu klären und zu gucken, ob wir das nicht irgendwie hinkriegen."
Einspruchsrecht der Eltern bleibt bestehen
Eltern haben jederzeit die Möglichkeit, sich an ein Familiengericht zu wenden, wenn in ihr Recht eingegriffen worden ist. Und wenn sie dann nachweisen können, dass sie ihre einstigen Probleme in den Griff bekommen haben, dann ist eine Rückführung theoretisch auch nach vielen Jahren noch möglich. Klaus Wolf:
"Da bedarf es einer Ergänzung, die sagt: Im Grundsatz: ja - aber für das Kind, das schon viele Jahre in einer Pflegefamilie lebt und dort gut beheimatet und verwurzelt ist, kann das Gegen-Seinen-Willen-Herausgerissen-Werden eine Form von Kindeswohlgefährdung sein."
Ungeplanter Abbruch bei 40 Prozent der Pflegeverhältnisse
Pflegekinder sind Pflegekinder, weil sie oft bereits Vernachlässigung oder Misshandlung erfahren haben. Auch wenn sie in eine stabile, liebevolle Familie kommen, können sie diesen Rucksack nicht so einfach ablegen. Je nach Studie sind 30-50 Prozent der Pflegekinder psychisch auffällig, 40 Prozent haben Entwicklungsrückstände und zwei Drittel Schulprobleme. In der Theorie sind dies schlichte Zahlen, in der Praxis steht dahinter für die Pflegeeltern eine unheimlich hohe Belastung: Wutanfälle, Bettnässen, Schlaflosigkeit, Aggressionen – fast alle Pflegeeltern kommen irgendwann an einen Punkt, wo sie alleine nicht mehr weiterkommen. Bei 40 Prozent der Pflegeverhältnisse kommt es zum "Breakdown", zum ungeplanten Abbruch. Nicht immer müsse ein Scheitern dahinter stehen, manchmal werden gerade in der Pubertät einfach andere, bessere Lösungen gefunden, meint Klaus Wolf. Aber dennoch könne eine gute Vorbereitung, Schulungen und Beratung für das Gelingen eines Pflegeverhältnisses und für das Wohl der Pflegekinder entscheidend sein, meint Klaus Wolf:
"Wir haben eine große Untersuchung zum Breakdown von Pflege-Verhältnissen durchgeführt, in Deutschland, der Schweiz und in Großbritannien. Und da war ganz deutlich, dass die gute Begleitung der Pflegefamilien ein ganz, ganz wichtiger Faktor ist, der das Breakdown-Risiko stark beeinflusst."
Unterstützung durch Jugendämter höchst unterschiedlich
Obwohl man das weiß, gibt es hier kaum Standards: Nirgends steht, wie viele Pflegekinder von einem Jugendamtsmitarbeiter betreut werden dürfen. Nirgends ist vorgeschrieben, ob und wie Pflegeeltern vorbereitet, ausgebildet oder fortgebildet werden müssen. Bei einigen Ämtern sind es über 40 Stunden, bei anderen gar nichts. Jeder Kreis regelt das Pflegekinderwesen auf seine Weise und die Ausstattung der Jugendämter ist sehr unterschiedlich, wie Klaus Wolf aus einer Untersuchung weiß:
"Im Bereich der ‚normalen Pflege‘ sind wir so auf eins zu 30 gestoßen. Das waren so die günstigen Ausstattungen, also eine Fachkraft des Pflegekinderdienstes war für 30 Pflegekinder zuständig. Und so der Spitzenreiter, den wir getroffen haben; da war eine Fachkraft für 180 zuständig."
Birgit Narbert vom Verband der Pflegeeltern in Schleswig-Holstein beobachtet, dass es oft die gleichen Städte und Landkreise sind, aus denen sich die Beschwerden häufen:
"Dann gibt es Jugendämter, die haben eine Grundeinstellung: Wir vermitteln Pflegekinder in Pflegefamilien. Und das war es dann erst einmal. Da gibt es keine weiteren Hilfen, da gibt es keine weitere Ausstattung für die Pflegefamilie, da gibt's eigentlich gar nichts, so dass wir immer sagen: ‚Bitte, in dem Kreis und in dem Kreis, nehmt doch bitte gar keine Pflegekinder auf!‘"
Erfolgreiches Schulungsprogramm für Eltern und Pflegeeltern
Dabei muss eine gute personelle Ausstattung am Ende nicht einmal teuer sein. Denn wer keine Pflegeeltern findet, zahlt für die Heimunterbringung eines Kindes ungefähr das Dreifache.
Dass eine gute Begleitung nicht viel kosten muss, zeigt auch ein recht erfolgreiches Schulungsprogramm, das in den USA entwickelt wurde. Bei der sogenannten ABC-Intervention werden sowohl leibliche Eltern, die unter Aufsicht des Jugendamtes stehen, als auch Pflegeeltern bei zehn Hausbesuchen ganz intensiv auf den Umgang mit ihrem Kind vorbereitet. Die Psychologin Mary Dozier von der University of Delaware:
"Wir haben mehrere randomisierte klinische Studien durchgeführt und festgestellt, dass Kinder in der ABC-Intervention sicherer gebunden sind als Kinder in der Kontrollgruppe. Auch die Tageskurve der Cortisolproduktion, die bei vernachlässigten Kindern in der Regel flacher verläuft als bei unbelasteten Kindern, ist in der ABC-Interventionsgruppe deutlich höher als bei Kindern der Kontrollgruppe. Wir haben uns die Sprachentwicklung angesehen, wir haben uns Emotionen und Ausdruck angesehen, wir haben uns Kinder angesehen, die darüber sprechen, wie sicher sie sich über die Verfügbarkeit ihrer Eltern fühlen. Wir haben uns die Entwicklung des Gehirns angesehen und bei all diesen Dingen haben wir positive Auswirkungen auf die ABC-Kinder festgestellt."
Prof. Mary Dozier von der University of Delaware
Prof.Mary Dozier von der University of Delaware hat das Konzept der ABC-Intervention entwickelt (Jessica Eastburn/University of Delaware)
Konzept auch für Deutschland vielversprechend
Weil die Ergebnisse des recht simplen Trainings so positiv waren, hat auch das Deutsche Jugendinstitut mit 34 Pflegefamilien dieses Training vor kurzem durchgeführt und die Ergebnisse ausgewertet. Die Psychologin Ina Bovenschen vom Deutschen Jugendinstitut:
"Die Eltern verhalten sind hinterher alle deutlich besser. Und wir haben auch die Bindung der Kinder untersucht. Und auch da haben wir einen hohen Anteil an sicheren Bindungen und einen sehr niedrigen Anteil an dem, was wir Bindungs-Desorganisation nennen, was wir sehr häufig normalerweise finden bei Kindern, die Misshandlung und Vernachlässigung erleben."
Mangel an Personal – oder an guten Gesetzen?
Sind die Probleme im Pflegekinderwesen also allein auf eine zu schlechte Betreuung und die Personalknappheit der Jugendämter zurückzuführen? Klaus Wolf:
"Ja, also das ist so ein bisschen die Klassiker-Antwort von außerhalb. Schuld muss immer jemand sein, dann ist es im Zweifelsfall das Jugendamt. Das kann ich so nicht sagen, weil ich zu viele Beispiele kenne von Jugendämtern, die sich große Mühe geben und das erfolgreich anders hinkriegen."
"Er war ja schon drei, und er hat sich hinter der Tür versteckt, wollte nicht mit. Und dann sind sie unverrichteter Dinge wieder losgefahren. Zwei Wochen später, drei Wochen später, sind sie wiedergekommen und haben es wieder probiert und er ist wieder nicht mitgefahren. Und so hat sich das über ein Jahr wahrscheinlich hingezogen."
Wenn es einige erfolgreiche und einige weniger erfolgreiche Jugendämter gibt, dann könnte das auch daran liegen, dass es an Regeln, an Gesetzen mangelt, die gute Standards vorschreiben.
Kinderrechte ins Grundgesetz schreiben?
Inzwischen ist eine Debatte darüber entbrannt, wie man die Rechte von Kindern stärken könnte – natürlich nicht nur im Pflegekinderwesen, aber auch dort.
"Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte. (..) Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen."
Ein neuer Absatz 1a soll in Artikel 6 des Grundgesetzes eingefügt werden – so sieht es ein aktueller Vorschlag des Justizministeriums vor. Er wählt die weichste der drei Formulierungsvorschläge – nämlich, das Recht solle "angemessen" berücksichtigt werden. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte auch "wesentlich" oder "vorrangig" vorgeschlagen. Begriffe also, die Richtern neuen Spielraum gegeben hätten.
Leere Schaukel auf einem Spielplatz 
Leere Schaukel (dpa / Sven Hopp)
Kinderschutz in der Coronakrise - Wenn sexualisierte Gewalt im Verborgenen bleibt
Seit Beginn der Coronakrise wird sexueller Kindesmissbrauch seltener gemeldet. Betroffene Kinder haben kaum mehr Möglichkeiten, sich ihren Bezugspersonen in Kitas oder Schulen anzuvertrauen. Das schränkt auch die Arbeit der Jugendämter ein.
Relativierung der Elternrechte?
"Es gibt einen emotionalisierten Diskurs zu diesem Thema; etwas aufgeheizt auch von Rechtswissenschaftlern und anderen, die hier auf Panik machen. Die sagen, der Elternrechte-Vorrang wäre gefährdet, die Elternrechte würden relativiert und Ähnliches mehr. Das ist aber gar nicht der Fall. Und vor allem eins wird eigentlich ausgeblendet: Der Artikel, der die Elternrechte zu Recht stark schützt, den stellt niemand in Frage."
Prof. (em.) Dr. Ludwig Salgo von der Goethe-Universität Frankfurt
Prof. (em.) Dr. Ludwig Salgo von der Goethe-Universität Frankfurt (Lars Bartel)
Der Rechtswissenschaftler Ludwig Salgo beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit dem Pflegekinderwesen und seit Jahrzehnten beobachtet er, wie Kinder vor Gericht immer wieder zum Spielball streitender Parteien werden. Eine Grundgesetzänderung, so hofft er, könnte die Belange und die Perspektive der Kinder bei gerichtlichen Entscheidungen stärken. Dazu gehöre auch, dass Kinder vor Gericht nicht nur einen Verfahrensbeistand bekommen, sondern auch angemessen befragt werden, meint Salgo:
"Erstmal kommt es auf das Setting an. Das wird man nicht in Anwesenheit von Eltern oder anderen machen. Der Richter wird nicht seine Robe tragen, er wird eher im Richter-Zimmer anhören. Da gibt es auch Standards für eine gute Praxis, wie man das macht. Aber die Richter sind oft nicht dafür geschult."
Familienrichter nicht ausreichend ausgebildet
Nicht nur in der Befragung von Kindern mangele es an Sachkompetenz. Auch im Kinderschutz insgesamt seien spätere Familienrichter oft nicht ausreichend ausgebildet. Salgo:
"Sie holen Stellungnahmen von Jugendämtern ein. Sie kennen aber das jugendhilferechtliche Arsenal nicht unbedingt und die ganzen psychologischen, pädagogischen, entwicklungspsychologischen Fragen. Das ist eine sehr komplexe Geschichte. Und darum läuft da einiges schief."
Entscheidung wird Gutachtern überlassen
Das sieht auch Klaus Wolf so. Viele Richter würden daher im Zweifel auch gerne auf externe Einschätzungen zurückgreifen, beobachtet der Sozialwissenschaftler:
"Die Sorge ist dann, dass in der nächsten Instanz das Urteil kassiert wird. Und das ist nicht zuletzt für die Karriere der Richter und Richterinnen, die die erste Entscheidung getroffen haben, schon ein heikler Punkt. Und deswegen delegieren sie verständlicherweise viele Entscheidungen an Gutachter. Und wenn wir uns dann die Gutachter-Szene angucken, dann ist das ebenfalls so, dass man nicht einfach sagen kann, ja, das sind gute Fachleute, die das schon differenziert beurteilen. Sondern da gibt es Gutachter, die fast immer zum Ergebnis kommen, das Kind soll zurückkehren zu den leiblichen Eltern. Und die andere Gutachter-Szene, die fast immer zu dem entgegengesetzten Ergebnis kommt – und dann sind wir damit kein Stück weitergekommen."
Weichenstellung mit Textbausteinen und schwacher Datenbasis
Weil das so offensichtlich war, hat Klaus Wolf mit seiner Forschungsgruppe einmal Gutachten analysiert. Mit teilweise ernüchterndem Ergebnis:
"Die waren zum Beispiel 60 Seiten, von denen 50 Seiten Textbausteine waren, die wir in jedem Gutachten dieser Gutachter-Gruppe wiedergefunden haben. Und wenn man dann genauer hingeguckt hat, was ist eigentlich die Datenbasis dieses ganz konkreten Falls, dann waren es manchmal nur sehr wenige und punktuelle Beobachtungen des Pflegekindes, auf denen dann existenzielle Weichenstellungen vorgenommen wurden."
Weichenstellungen, die – wenn sie in die falsche Richtung weisen – das Leben der Kinder verpfuschen können.
Zwar wird derzeit an Standards für gerichtliche Gutachten gearbeitet, aber rechtlich bindend werden die nicht sein. Wie so Vieles, was Pflegekinder betrifft. Ludwig Salgo:
"Das Schicksal "Pflegekind" ist schon ein sehr herausforderndes. Diese Kinder hatten einen sehr, sehr schlechten Start, und die Frage ist: Nehmen wir wirklich alles in die Hand an Wissen und Räumen und Zeit und Personal und Qualifizierung, um tatsächlich diesen Kindern, die große Nachhol-Bedürfnisse in vielerlei Hinsicht haben, auch gerecht zu werden?" Nein, meint Ludwig Salgo.
Neuregelungen im Sozialgesetzbuch noch nicht entschieden
Neben der Debatte um die Stärkung der Kinderrechte im Grundgesetz gibt es derzeit auch intensive Diskussionen um die Regelung der Kinder- und Jugendhilfe im Sozialgesetzbuch – SGB VIII. Am Gesetzentwurf hatten viele Experten mitgewirkt und im Wesentlichen drei Punkte aufgeführt: eine schnellere Perspektivklärung für Pflegekinder über ihre Zukunft, eine bessere Beratung für leibliche Eltern und Pflegeeltern sowie die Möglichkeit für Gerichte, einen dauerhaften Verbleib der Pflegekinder anzuordnen, wenn eine Rückkehr zu den Eltern in vertretbarer Zeit nicht möglich ist. Klaus Wolf:
"In der letzten Legislaturperiode war das sehr weit entwickelt und ist dann gescheitert. Der Bundestag hat darüber nicht mehr beschlossen. Aber wir haben noch Hoffnung, dass das in dieser Legislaturperiode über die Bühne gehen könnte, aber es ist nicht allein das Problem der Gerichte, sondern auch der Gesetzgebung."
Kaum Auswahl bei Pflegeeltern
Dafür zu sorgen, dass Pflegeeltern sich nicht überfordert fühlen und hinschmeißen, wäre auch deshalb wichtig, weil es zu wenige Menschen gibt, die diese schwierige Aufgabe übernehmen wollen. Ina Bovenschen vom Deutschen Jugendinstitut:
"Es gibt auch Gegenden in Deutschland, wo Pflegeeltern wirklich schwierig zu finden sind. Insofern ist es auch ein bisschen schwierig, von einer Auswahl überhaupt zu sprechen, weil wir insgesamt ein Problem haben, dass wir überhaupt Eltern finden, die sich dieser Aufgabe stellen."
Ina Bovenschen vom Deutschen Jugendinstitut in München
Ina Bovenschen vom Deutschen Jugendinstitut in München (David Ausserhofer)
Eine Auswahl aber sollte es eigentlich geben. Schließlich müssen Jugendämter sicherstellen, dass Kinder nicht von einem Martyrium zum nächsten weitergereicht werden, wie das etwa im Fall des pädophilen Pflegevaters in Lügde der Fall war. Zudem müssen Pflegekind und Pflegeeltern auch einfach zueinander passen: Ein schwer misshandeltes Kind etwa wird Pflegeltern brauchen, die sich mit Traumatisierung auskennen, viel Geduld und Empathie mitbringen.
Pflegefamilien nicht im Stich lassen
Hat man verantwortungsvolle Menschen für diese schwierigen Aufgaben gewonnen, dann dürfe man sie nicht im Stich lassen, meint Klaus Wolf:
"Ich halte es für unverantwortlich, Kinder in Pflegefamilien unterzubringen, wenn man dem Kind und der Pflegefamilie nicht eine intensive Betreuung und Begleitung anbieten kann. Wer das nicht macht, der hat einen unverantwortlichen Umgang mit der Bereitschaft von Menschen in unserer Gesellschaft bei der Lösung eines schwierigen gesellschaftlichen Problems, nämlich: Wie können wir diesen Kindern gute Entwicklungschancen und Zukunftschancen eröffnen? – dabei mitzuhelfen."
Verlierer auf allen Seiten
Paul Jensen hat eine dicke Akte vor sich. Er hat gekämpft und dafür sicherlich nicht immer die richtigen Mittel gewählt. Er hat 8.000 Euro Prozesskosten bezahlt. Er hat verloren.
Auch Joey hat verloren. Und seine leiblichen Eltern, die ein Kind mit einem doppelten Bindungsabbruch aufziehen. Verloren haben alle Seiten, aber genau genommen nicht vor Gericht. Verloren haben sie irgendwann vorher, als die Kommunikation zwischen Jugendamt, leiblichen Eltern und ihnen aus dem Ruder lief. Paul Jensen schaut auf die Akte, hat Tränen in den Augen. Dann holt er tief Luft. Eine Sache möchte er noch sagen:
"Konkret in diesem Fall kann man nichts mehr ändern. Was ich mir wünsche, ist, dass die Politik aufwacht und da was ändert an der Gesetzgebung, dass das Kindeswohl im Vordergrund steht. Das ist ganz entscheidend. Dass die Jugendämter mit mehr Geld, mehr Mitteln ausgestattet werden. Wenn man sich in unserem Fall das anschaut. Das hat dazu geführt, dass der Junge dreieinhalb Jahre bei uns war und in diesen dreieinhalb Jahren das Jugendamt nicht ein einziges Mal das Kind zu Gesicht bekommen hat. Die wussten gar nichts von ihm, die wussten nichts. Und das ist ein großer Kritikpunkt. Und da muss nachgebessert werden."