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Pflegestärkungsgesetz
Angehörige besser entlasten

Von Jan Tengeler |
    Pflegestärkungsgesetz nennt sich die Reform, die seit einer Woche in Kraft ist, mehr Geld in die Kassen der Pflegeversicherung spülen und den Laien- und Profipflegern die Arbeit erleichtern und letztlich den Pflegebedürftigen zugutekommen soll. Laut einer Umfrage der DAK, der Deutschen Allgemeinen Krankenkasse, kennen viele die Änderungen noch nicht.
    Hier die wichtigsten Punkte:
    "Es geht um die Entlastung der Angehörigen. Da kann man einen Trend sehen, dass diese Gruppe Zeit und mehr Geld zur Verfügung hat", bilanziert Heike Espeter von der Pflegeberatung Compass der Privaten Krankenkassen.
    Zum 1. Januar 2015 ist der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte angestiegen. Die Mehreinnahmen von 2,4 Milliarden Euro kommen allen Pflegebedürftigen zugute, egal, ob sie im Heim oder zu Hause betreut werden. Weitere 1,2 Milliarden Euro fließen jedes Jahr in einen Vorsorgefonds für die geburtenstarken Jahrgänge, die etwa ab 2030 das Pflegealter erreichen.
    Außerdem soll die Zahl der Betreuungskräfte in den Pflegeheimen, die den Fachkräften zur Seite stehen, auf rund 45.000 verdoppelt werden. Sie helfen den Pflegebedürftigen zum Beispiel beim Essen, bei Spaziergängen oder haben Zeit für ein Gespräch. Erhöht wird auch der Zuschuss für Wohnungsumbauten: Er steigt etwa für ein barrierefreies Badezimmer von 2.557 Euro auf 4.000 Euro.
    Im Mittelpunkt der Reform stehen allerdings die Entlastungen für pflegende Angehörige, die durch Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege ermöglicht werden sollen. Dabei gehe es insbesondere um eine größere Flexibilität, wie die verschiedenen Leistungen kombiniert werden könnten, erläutert Sylke Wetstein von Compass:
    "Wenn Sie nach einem Schlaganfall im Krankenhaus sind und entlassen werden, zu Hause ist noch nicht alles vorbereitet für die Pflege, dann gibt es die Möglichkeit, sich in einem Pflegeheim für kurze Zeit versorgen zu lassen. Das ging bis dato vier Wochen im Jahr und jetzt geht es länger und man kann es mit der Verhinderungspflege kombinieren: Geld, das ich für die Kurzzeitpflege nicht verbrauche, kann ich für die Verhinderungspflege einsetzen und umgekehrt und auch bei kleineren Tätigkeiten kann ich diese Pflege stundenweise oder über einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen."
    Die Verhinderungspflege, gedacht zum Beispiel für den Fall, dass der pflegende Angehörige selbst krank wird, findet meistens zu Hause statt, die Kurzzeitpflege immer in einem Heim. Bis zu 56 Tage stehen dafür jetzt zur Verfügung, theoretisch. Denn in der Praxis muss sich erst noch beweisen, ob ein passendes Heim in der Nähe tatsächlich in der Lage ist, die zu pflegende Person kurzfristig aufzunehmen. So sei es mit vielen Regelungen des neuen Gesetzes, bestätigt Stefan Labonté von Compass: Viele Ansätze seien in der Theorie richtig, aber sie müssten sich auch in der Praxis bewähren.
    "Es gibt viele Kombinationsmöglichkeiten und komplexe Sachen, das ist eben der Knackpunkt an diesem Gesetz, so schön es auch ist, es ist doch recht unübersichtlich. Man braucht eine Pflegeberatung, um da durchzusteigen, um die Information zu bekommen und für sich passend in Anspruch zu nehmen."